Rede zur Lockerung/Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber
28.05.2010: von Astrid Rothe-Beinlich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen von der FDP! Ich erinnere mich gut an das Plenum im Februar, als die Tagesordnung den Punkt „Soziale Grundsicherung für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ aufwies. Da war die Residenzpflicht schon einmal Thema. Da haben Sie zum ersten Mal hier im Landtag geäußert, dass Sie sich für die Residenzpflichtabschaffung aussprechen. Ich habe damals gesagt, dass ich mich sehr freue, dass wir neue MitstreiterInnen gewonnen haben. In diesem Sinne habe ich mich auch über Ihren Antrag gefreut, den Sie eingebracht haben, muss allerdings jetzt an dieser Stelle auch sagen, dass es einen weitergehenden Antrag gibt, dem wir zustimmen werden, und das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Ich will kurz begründen, warum ich eher empfehle, diesem Antrag zuzustimmen. Im Punkt 1 Ihres Antrags fordern Sie nämlich eine Prüfung, die es längst gibt. Nicht nur in Thüringen ist schon häufiger geprüft worden, dass die Schwierigkeiten, wie sie durch die Residenzpflicht bestehen, die Menschen, die sie betrifft, in ihrer Bewegungsfreiheit massiv einschränkt. Auch hier in diesem Hause haben wir das schon mehrfach beraten. Und wir haben immer wieder Beispiele genannt, wie das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, wo die Residenzpflicht bereits landesweit abgeschafft wurde. Es sind bereits mehrere Bundesländer in der Bundesrepublik; es ist möglich. Allein, es ist eine Frage des politischen Willens, ob denn die Residenzpflicht in den Ländern entsprechend aufgehoben wird durch die Schaffung einer Rechtsverordnung, wie es jetzt DIE LINKE im Punkt 1 ihres Antrags fordert. In diesem Sinne sage ich ganz deutlich, prüfen ist immer gut, damit man eine begründete Grundlage hat. Die Grundlage ist aber aus meiner Sicht schon gegeben und insofern könnten wir eigentlich gemeinsam den Schritt jetzt schon gehen und sagen, wir wissen alle, was wir wollen, nämlich, dass sich die betroffenen Menschen frei bewegen können, dass sie nicht solche Prozeduren durchlaufen müssen, wie sie eben von Herrn Bergner beschrieben wurden. Das ist nicht in allen Fällen so, das muss man dazu ehrlicherweise sagen, aber in einzelnen. Sogenannte Urlaubsscheine – allein über die Begrifflichkeit hatte ich auch schon im letzten Plenum gesprochen, dass ich diese als eine relativ euphemistische Umschreibung für einen Fakt empfinde, nämlich, sich aus diesem Landkreis bewegen zu dürfen, um einen Arzttermin wahrnehmen zu können oder gegebenenfalls auch Freunde zu besuchen, auf Antrag und auch noch Geld entrichten zu müssen, um eine solche Erlaubnis zu bekommen.
Wir sagen, es ist ein grundsätzliches Problem, Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Damit sind wir ja nicht allein. Eigentlich müsste es eine relativ große – ich sage das bewusst – Einigkeit in diesem Hause geben, denn ich habe mir mal auf der Seite der Jusos in der SPD den aktuellen Aufruf angeschaut mit Blick auf die Petition, die im Bundestag eingereicht wurde zur Abschaffung der Residenzpflicht, die immerhin 11.131 Menschen unterschrieben haben.
An dieser Stelle auch noch einmal ein Dankeschön an alle hier in Thüringen, die diese Petition mit unterstützt haben, insbesondere auch an den Flüchtlingsrat. Denn auf der Seite der Jusos findet sich die Forderung „Residenzpflicht abschaffen“, und da heißt es, ich zitiere: „Deutschland und Österreich sind die einzigen Staaten, die AsylbewerberInnen und geduldeten AusländerInnen die diskriminierende Residenzpflicht auferlegen. Diese Auflage verpflichtet Personen, sich nur in begrenzten Kreisen aufzuhalten.“ Hier ist weiter die Rede von „Willkür der Behörden“ an dieser Stelle und dann heißt es zum Schluss: „Diese rückständige Regelung muss abgeschafft werden. Kein Mensch sollte einer solchen Einschränkung unterliegen.“ In diesem Sinne hoffe ich, ähnlich wie beim Antrag, den wir eben beraten haben, um eine sehr große Einigkeit, denn zum einen wissen wir, dass es nur sehr wenige Menschen sind, die dieser Einschränkung unterliegen. Nichtsdestotrotz schränkt es ihre Lebensqualität ganz massiv ein. Sie schränkt es in einem – wie wir meinen – schier unerträglichen Maße an ganz vielen Stellen ein. Sie haben ja eben gesagt, sie haben es noch ein Stück weit offen formuliert, ob die Bewegungsfreiheit dann eher an der Landkreisgrenze oder an der Landesgrenze enden soll. Da wären Sie sich noch nicht so sicher, was die bessere Regelung ist. Ich meine jedenfalls, wenn sich jemand in einem ganzen Bundesland frei bewegen kann, ist es in jedem Fall besser, als wenn schon an der Landkreisgrenze Schluss ist.
In diesem Sinne hoffen wir darauf, dass es die Rechtsverordnung gibt, wie es jetzt ja auch die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen hat, die die Landkreise und kreisfreien Städte zu einem Bezirk soweit zusammenfasst, dass sich dort die AsylbewerberInnen, die betroffenen frei bewegen können.
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz in dieser Frage sagen. Ich hoffe eigentlich sehr, dass wir heute bereits entscheiden, dass wir uns dafür stark machen auch im Bundesrat, dort eine entsprechende Initiative zu starten, denn es gibt im Moment die Petition, die im Bundestag behandelt wird, es gibt Anträge, die im Bundestag ebenfalls zu dieser Frage behandelt werden. Es gibt mehrere Bundesländer, die die Residenzpflicht für ihr Bundesland bereits aufgehoben haben oder so ausgeweitet haben, dass sich die Betroffenen im ganzen Land bewegen können. In diesem Sinne, lassen Sie uns auch in Thüringen endlich für Bewegungsfreiheit sorgen. Vielen herzlichen Dank.




