Rede zur Änderung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes
27.05.2010: von Astrid Rothe-Beinlich
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Merten, noch einmal für die Beschreibung des Hintergrunds, der dazugeführt hat, diese Gesetzesänderung einzubringen. Ich möchte trotzdem noch einmal ein paar grundlegende Probleme ansprechen, die wir an den Universitäten haben und wo wir jedenfalls auch Zweifel hegen, dass diese tatsächlich ausgeräumt werden können, indem die hier benannten Änderungen vollzogen werden. Wir wissen, dass es nach wie vor sehr viele Bewerberinnen und Bewerber um Studienplätze gibt, dass die Hochschulzulassung eine ganz zentrale Aufgabe auch mit sozialer Relevanz ist und dass es natürlich auch Mehrfachbewerbungen gibt, weil die Situation so ist, wie sie ist, dass nämlich die meisten Studiengänge gar nicht mehr über die ZVS vergeben wurden, sondern direkte Bewerbungen an die Universitäten gegangen sind und gehen.
Die Hochschulen müssen dann mutmaßen, wie viele Studierende absagen, verschätzen sich. Dadurch drohen entweder überfüllte Hörsäle oder komplizierte nachrückverfahren, die noch mehr Bürokratie bedeuten und wo die Nachrücker auch sehr lange in Unsicherheit leben. Angesichts doppelter Abiturjahrgänge wird sich im Übrigen die fatale Situation für Studieninteressierte weiter zuspitzen. Ich meine hier die Situation in vielen Altbundesländern, wo die Gymnasialzeit auf acht Jahr verkürzt wurde. Das trifft in Thüringen nicht zu, weil wir schon immer die 12-Jahres-Phase haben. Die Hochschulrektorenkonferenz selbst hat eingeschätzt, dass trotzdem knapp ein Fünftel der Hochschulplätze frei bleibt.
Wenn wir nach Baden-Württemberg schauen, sehen wir, dass gerade in den grundständigen Numerus-Clausus-Studiengängen zehn Prozent der Plätze, mitunter sogar 25 Prozent der Plätze frei bleiben. Wir haben dies schon häufiger problematisiert und auch immer wieder deutlich gemacht, dass wir meinen, dass die zentrale Vergabestelle aus unserer Sicht nicht das probate Mittel ist, um die Interessierten tatsächlich an die Hochschulen zu bringen. Vielmehr meinen wir, dass einfachere Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden und sich die Studienplätze zudem viel stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren müssen. Das Angebot an Studienplätzen - so ist unsere Position - soll weiter ausgebaut werden. Wir meinen zudem, dass die lokalen Numeri-Clausi, die es auch gibt, abgesenkt werden müssen, um die vorhandenen Studienkapazitäten auch zu besetzen. Alles andere ist - wie ich eben beschrieben habe - äußerst ineffizient für die Hochschulen selbst und zudem nachteilig für die Studierenden.
Dass die Stiftung für Hochschulzulassung, wie die neue Rechtsform sich nennt, nun ausgerufen werden soll ist Fakt, doch dazu sagen wir ganz deutlich, das muss sich zunächst in der Praxis bewähren. Es sind nach unserer Meinung erhebliche Zweifel angebracht, dass freiwillige Serviceleistungen das aktuelle Wirr-Warr, dass ich gerade beschrieben habe, tatsächlich nachhaltig auflösen. Ohne eine verbindliche Teilnahme der Hochschulen, so ist jedenfalls unsere Befürchtung, droht die Neuregelung zum Stückwerk zu werden. Zumindest ein Großteil der Hochschulen muss sich beteiligen, weil sonst die Servicestelle das Zulassungs- und Bewerberchaos an keiner Stelle tatsächlich lösen kann und damit Gefahr läuft, in gewisser Weise zum zahnlosen Tiger zu verkommen. Offenbar haben das aber auch schon Verfechter grenzenloser Hochschulautonomie, so möchte ich das mal nennen, bemerkt, denn wir hören dazu immer wieder, dass diese das System derzeit schon infrage stellen.
Wir sagen sehr deutlich, das der Gesetzentwurf, den wir vorliegen haben und der in erster und zweiter Beratung ansteht, nur redaktionelle Änderungen des Hochschulzulassungsgesetzes vorsieht und daher keiner Missstände auf dem Studienbewerbermarkt bzw. beim Hochschulzugang nach wie vor existieren, beseitigt. Durch die Stiftung für Hochschulzulassung soll dem "Chaos" auf dem Studienbewerbermarkt entgegengewirkt werden, zumindest was die bundesweiten Numerus-Clausus-Studiengänge anbelangt. Es ist - wie ich schon ausgeführt habe - allerdings fraglich, ob das ohne verbindliche Teilnahme der Hochschulen überhaupt gelingen kann. Im Prinzip - so jedenfalls lesen wir das - wird die zentrale Vergabestelle nur umgewandelt, während wir die Abschaffung der ZVS fordern. Das Problemkind bekommt also nur einen anderen Namen. Wir möchten aber trotzdem dazu im Ausschuss beraten und beantragen deswegen Ausschussüberweisung in den Ausschuss für Wissenschaft.




