Rede Astrid Rothe-Beinlich zum Equal Pay Day
26.03.2010: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frauen!
Wir haben den Antrag zum "Equal Pay Day" gestellt, weil wir es für eine richtige, gute und überfällige Maßnahme halten, dass der Thüringer Landtag die Initiative "Equal Pay Day" unterstützt.
Zu Beginn des Jahres 2009 hat sich ein nationales Aktionsbündnis formiert, um sich gemeinsam für den Abbau von Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen einzusetzen.
Neben dem Frauennetzwerk Business and Professional Women (BPW) Germany, Initiator des ersten "Equal Pay Day" in Deutschland 2008, zählen die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) , der Deutsche Frauenrat (DF) , und der Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) zum nationalen Aktionsbündnis.
Wir meinen, dass es ein sehr eindrucksvolles Zeichen ist, darauf hinzuweisen, dass Frauen in Deutschland bis zum 26. März. dieses Jahres haben arbeiten müssen, um das Gleiche zu verdienen wie ein Mann im Vorjahr.
Deswegen unterstützen wir das Anliegen des Equal Pay Day, um auf diese eklatante Ungerechtigkeit hinzuweisen, dafür zu sensibilisieren, Öffentlichkeit zu schaffen und gewissermaßen als Thüringer Landtag für ein Ende der Lohnungleichheit geschlossen voran zu gehen.
Meine Damen und Herren, der Equal Pay Day soll auch dazu beitragen, über die Ursachen von unterschiedlichen Chancen und unterschiedlicher Bezahlung zu diskutieren. Es gibt natürlich komplexe Gründe, warum das in Deutschland so ist.
Und doch gibt es einen Hauptgrund, der dafür verantwortlich ist, dass es so ist, wie es ist.
Das ist die Zuschreibung von traditionellen Geschlechterrollen. Dazu gehört die Erwerbsunterbrechung von Frauen aus familiären Gründen. Dazu gehört ein Berufswahlspektrum, das sich gerade für Frauen trotz ihrer besseren Schulabschlüsse nach wie vor in bestimmten Ausbildungsberufen - nach wie vor sind es nur zehn bei über der Hälfte der Frauen - ausdrückt. Dazu gehört, dass Berufe, die mit Karriere verbunden sind und die auch höhere Hierarchiestufen zulassen, nach wie vor überwiegend Männerberufe sind.
Wir haben typischerweise eine ganze Reihe von Berufen und Tätigkeiten, in denen nach wie vor überwiegend Frauen arbeiten, die häufig niedriger angesehen werden, obwohl sie das, wenn man z. B. an die Erzieherinnen denkt, überhaupt nicht verdient haben, und die bei weitem schlechter bezahlt werden als vergleichbare typische Männerberufe.
So machte die GEW in ihrer Pressemitteilung aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam, dass selbst Lehrerinnen in Deutschland im Schnitt wesentlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Als Gründe für den niedrigeren Verdienst nannte Frau Anne Jenter für die GEW die hohe Teilzeitquote bei Frauen, ihre niedrige Quote bei Leitungsfunktionen und ihre Arbeit mit jüngeren Kindern.
Sie wies zudem darauf hin, dass mehr als 80 Prozent der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte Frauen sind. Männer allerdings besetzen die meisten Leitungsfunktionen, insbesondere bei den höher bezahlten Stellen. Das Prinzip 'kleine Kinder, kleines Gehalt - größere Kinder, größeres Gehalt' trifft daher insbesondere Frauen. Denn: sie arbeiten überwiegend in Kitas und Grundschulen.
Wir wollen mit unserem Antrag dafür sorgen, dass die Qualifizierung und Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen über Landesprogramme Unterstützung findet. Zudem geht es uns um qualifizierte Beratung mit Blick auf die Berufswahl von Mädchen und Jungen bereits in der Schule und eine Ausweitung des Berufswahlspektrums.
Wir wollen Mädchen und Jungen eine Berufsperspektive in zukunftsfähigen Berufen jenseits der klassischen Rollenmodelle eröffnen und dafür sorgen, dass auch in Branchen, in denen hauptsächlich Frauen arbeiten, fair und den tatsächlichen Anforderungen entsprechend bezahlt wird.
Auch sprechen wir uns dezidiert dafür aus, dass Land, Wirtschaft und Tarifparteien für Lohngleichheit, gerechte Eingruppierung bei Tarifverträgen und Beförderungen, Mentorinnenprogramme für mehr Frauen in Führungsfunktionen und eine Mindestfrauenquote für Aufsichtsräte sorgen. Die Telekom ist hier gerade einen ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen.
Weiterhin fordern wir ein Gleichstellungsgesetz, das auch die Privatwirtschaft zu mehr Gerechtigkeit zwingt. Deshalb nehmen wir auch gern den Änderungsantrag von der Fraktion Die LINKE mit auf. Ebenso unterstützen wir Punkt 1 des Änderungsantrages, das Thüringer Gleichstellungsgesetz zu novellieren.
Und: Wir wollen Mädchen und Jungen eine Berufsperspektive in zukunftsfähigen Berufen jenseits der klassischen Rollenmodelle eröffnen und dafür sorgen, dass auch in Branchen, in denen hauptsächlich Frauen arbeiten, fair und den tatsächlichen Anforderungen entsprechend bezahlt wird.
Nun zu ein paar Zahlen aus Thüringen, die vom Landesfrauenrat 2008 in der Studie "Fatale Fakten" benannt wurden:
In Thüringen erhalten Frauen bundesweit die niedrigsten Löhne. Mit 2096 Euro brutto verdienten Anfang 2008 Frauen in Thüringen im Durchschnitt sogar ein Drittel weniger als z.B. Frauen in Bayern (2764 €). Und der Abstand der Frauenlöhne zu den Männerlöhnen hat sich 2008 in Thüringen entgegen dem bundesweiten Trend zum Nachteil der Frauen vergrößert. Er ist von 18 Prozent im Jahr 2007 auf 21 Prozent im Jahr 2008 gestiegen - bundesweit ist er bei 23 Prozent geblieben. Dramatisch angestiegen ist auch die Beschäftigung im Niedrigstlohnbereich: Der Anteil der erwerbstätigen Frauen in Thüringen, die weniger als 700 € netto im Monat verdienen ist innerhalb eines Jahres um 10 Prozent gestiegen: von 27 Prozent im Jahr 2006 auf 38 Prozent im Jahr 2007.
Ein Beschäftigungszuwachs hat bei Frauen in den letzten Jahren ausschließlich im Bereich der Teilzeitbeschäftigung stattgefunden, bei Männern im Vollzeitbereich. Nur noch 34 Prozent der Vollzeitstellen sind in Thüringen mit Frauen besetzt.
Meine Damen und Herren, deswegen sind wir der Meinung, dass wir beim sogenannten Niedriglohnbereich auch über Mindestlöhne reden müssen und dass der Mindestlohn eine ganz wesentliche Forderung bei der Bekämpfung der ungleichen Bezahlung der Geschlechter ist.
Ein gesetzlich garantierter Mindestlohn ist eine überfällige Antwort auf Niedriglohn und prekäre Beschäftigung und damit auch für viele Frauen, die kein Einkommen haben, das dafür ausreicht, die Existenz eigenständig zu sichern.
Meine Damen und Herren, wir haben diesen Antrag bewusst mit sehr konkreten Vorgaben in den Thüringer Landtag eingebracht.
Und eigentlich müsste uns jetzt mindestens Minister Machnig aus vollem Herzen zustimmen. Schließlich ist er heute mit folgendem Satz auf der Titelseite der TLZ zitiert: "Lohndiskriminierung ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte und darf nicht länger hingenommen werden."
Wie wahr. Umso verwunderlicher folgendes:
Seit gestern liegt uns nun ein Alternativantrag von CDU und SPD vor.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie - die VertreterInnen von SPD und CDU - das Gespräch mit uns gesucht und den Versuch unternommen hätten, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen.
Dann hätte ich zumindest glauben können, Ihnen sei am gemeinsamen Vorgehen und wirkungsvollen Maßnahmen - nicht nur an effektheischenden Überschriften - gelegen. Sie haben sich für einen Alternativantrag entschieden. Was das bedeutet, wissen oder ahnen alle hier im Saal. Und das finde ich bedauerlich.
Zu Ihrem Antrag:
Wenn wir betrachten, dass wir in Deutschland, und zwar entgegen dem europäischen Trend, einen wachsenden Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen haben, dass wir europaweit zu den Schlusslichtern bei der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen gehören, dann kann man keinen Antrag wie diesen vorlegen, der zur Überschrift haben müsste: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".
Wir sind uns in der Analyse weitgehend einig, aber in einer solchen Zeit, in der der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland über 23 % beträgt, kann man sich einen solchen Antrag eigentlich nicht mehr leisten.
Sie haben die Einführungspassage aus unserem Antrag übernommen. Den Forderungskatalog haben Sie dann aber weggelassen. Ohne konkrete Maßnahmen jedoch verkommt das Anliegen zum zahnlosen Tiger. Und das können, wollen und dürfen wir uns nicht leisten.
Wir haben allen Abgeordneten im Landtag einen Brief zukommen lassen, um für unser Anliegen zu werben. Als Antwort darauf hat uns der Kollege Bergemann von der CDU den Flyer der Frauen in der CDA überreicht - mit den Worten: Auch wir tun was. Das freut uns. Noch schöner wäre es, wenn nicht nur die Frauen in der CDA etwas täten. In diesem Flyer wiederum wird das 10 Punkte Regierungsprogramm der CDU zitiert. Darin heißt es: "Wir wollen die Chancen- und Lohngleichheit von Frauen verwirklichen und fordern eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen."
Daher frage ich Sie: was folgt aus diesen hehren Worten?
Sie wollen alle zwei Jahre einen Bericht. Mehr aber nicht. Und das ist uns entschieden zu wenig.
Erst wenn der Equal-Pay-Day auf den 31. Dezember fällt, ist das Ziel der Lohngleichheit, das bereits vor über 50 Jahren in den Römischen Verträgen als verbindliches Ziel festgeschrieben wurde, erreicht. Bis dahin werden wir immer wieder auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam machen - denn Frauen sind uns 100 Prozent wert. Und genau deshalb reichen wir Ihnen heute die Hand und bitten Sie, die ideologischen Schützengräben zu verlassen und gemeinsam für ein Ende der Lohnungleichheit zu streiten.
Wir wollen, dass von Thüringen sehr bald das Signal ausgeht, dass wir VorreiterInnen sind. Deshalb: geben Sie sich einen Ruck und unterstützen Sie unseren Antrag: "Für ein Ende der Lohndiskriminierung - gleicher Lohn für gleiche Arbeit" (Drs. 5/621).




