Rede zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes

9. Plenarsitzung, 28.01.2010

Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD- Drucksache 5/359 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Abgeordnete Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Interessierte auf den Rängen, wir haben heute hier das Kita-Gesetz von CDU und SPD vorliegen. Wir haben lange darauf gewartet und insofern freuen wir uns natürlich, dass es jetzt endlich auf dem Tisch liegt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Man sieht es Ihnen an, Frau Kollegin.)

Man sieht es mir an, ich bin begeistert. Ich wäre noch mehr begeistert, wie Sie sich vermutlich vorstellen können, wenn wir tatsächlich zu einer zügigen und selbstverständlich trotzdem genauen Beratung kommen könnten in den Ausschüssen. Sie wissen auch warum. Am 10. Februar wird das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik erneut mit der Sammlung der Unterschriften beginnen, um den eigenen Gesetzentwurf noch einmal als Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Es ist Ihnen auch nicht neu, dass etliche von uns zu den Unterstützerinnen und selbst zu den Aktiven gehören, die wieder mit auf der Straße stehen werden und die das Volksbegehren auch weiter unterstützen. Die Vertreterinnen der SPD haben das auch zugesichert beim letzten Treffen, was erst in der letzten Woche stattfand, weil dieses Volksbegehren tatsächlich auch eine Unterstützung des Gesetzentwurfs ist, wenn dieser, wie zugesagt, die Ziele des Volksbegehrens umsetzt. Genau das ist uns im Koalitionsvertrag versprochen worden. Genau davon gehe ich auch immer noch aus, dass das Ziel dieses Gesetzentwurfs von CDU und SPD jetzt auch ist, die Ziele des Volksbegehrens auf den Weg zu bringen. Deshalb sehen Sie es als Unterstützung, sehen Sie es als ganz nachdrückliche Unterstützung der Eltern, der Interessierten, die sich hier beteiligen, der Wohlfahrtsverbände, die jetzt sagen, wir müssen, das wissen Sie alle, am 10. Februar mit der Sammlung starten. Ich meine aber, wenn es tatsächlich so ist, dass die Ziele des Volksbegehrens in diesem Gesetzentwurf Niederschlag gefunden haben, und zwar so umfänglich, dass wir guten Gewissens sagen können, mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs hat sich das Volksbegehren dann auch erledigt, dann sollten wir schnellstmöglich auch dieses Signal senden, um die Eltern und die Engagierten nicht wochenlang auf die Straße zu schicken und sammeln zu lassen, und zwar vier Wochen länger gegebenenfalls als nötig, wenn man es schneller verabschieden könnte. Denn, da gebe ich Margit Jung völlig recht, ganz neu sind der Gesetzentwurf und die Diskussion darüber nun wahrlich nicht. Ich erinnere zum einen an die fünfjährige Geschichte der Entstehung des Gesetzentwurfs, an das Volksbegehren, das wir alle miterlebt haben, an die Versprechungen, die wir alle im Wahlkampf gehört und gegeben haben, an den Gesetzentwurf von DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem wir bereits einmal die Ziele des Volksbegehrens in den Landtag eingebracht haben, an unsere Zusage im Bildungsausschuss auf die Beratung jetzt auch zu warten, bis der Gesetzentwurf von CDU und SPD ebenfalls im Ausschuss vorliegt. Genau deshalb möchte ich dringlich für den von Frau Jung vorgeschlagenen Zeitplan werben. Dieser ist auch nicht übers Knie gebrochen. Der Gesetzentwurf ist ja auch nicht über Nacht gekommen, auch der von CDU und SPD nicht. Eigentlich hatten wir mit diesem schon im Dezember gerechnet. Wir hatten auf diesen gehofft, da sind wir uns sogar mal mit der FDP einig. Nun ist er da und ich glaube, wir dürfen tatsächlich keine Zeit verstreichen lassen. Jetzt zu sagen, in drei Wochen machen wir die Anhörung - darauf sind im Übrigen auch alle Träger und alle Anzuhörenden eingestellt, dass sie jetzt endlich eingeladen werden, weil ja eine Anhörung schon mal angedacht war für die Beratung unseres Gesetzentwurfs und dann vier Wochen später diese Anhörung umfänglich auszuwerten, zu beraten, ist aus meiner Sicht überhaupt kein Schnellschuss, sondern gebietet und kommt natürlich auch der Sorgfaltspflicht nach und macht einen ganz großen Vorteil aus, nämlich dass wir sehr schnell den Trägern des Volksbegehrens signalisieren können, ja, die Beratung findet statt, eure zusätzlichen Anregungen, Wünsche, Bedenken etc. werden ernst genommen, werden aufgenommen. Wir gemeinsam - das ist meine Hoffnung, die ich nicht aufgeben möchte und werde - wollen hier im Landtag das bestmögliche Gesetz für Thüringen verabschieden. Ich glaube, da sollten wir auch tatsächlich mal gewisse Gräben verlassen, weil es tatsächlich um alle Kinder geht. Es ist völlig unbestritten, dass wir in Thüringen gute Voraussetzungen haben, Herr Emde. Das stellt auch niemand infrage. Es ist auch völlig unbestritten, dass wir mit Thüringen entscheidend vorangehen, wenn wir den Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag tatsächlich schon durchsetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, wenn wir gemeinsam auch noch diesen Gesetzentwurf tragen und gemeinsam dem Volksbegehren signalisieren, wir meinen es ernst, die Umsetzung kommt jetzt, dann haben wir tatsächlich die andere politische Kultur, von der gern gesprochen wurde, auch wenn es lange gedauert hat, dann können wir zusammenstehen und gemeinsam stolz darauf sein. Aber dafür braucht es jetzt auch tatsächlich keine Verzögerungstaktik mehr, denn die haben wir lange genug erlebt. Lassen Sie mich noch eine paar Sätze sagen zu der angeblich geforderten Streichung des Landeserziehungsgeldes; Margit Jung hat es schon angeführt. Ich bitte dringend darum, redlich zu sein. Die vorgeschlagene Streichung des Landeserziehungsgeldes war einzig und allein den Vorgaben an Volksbegehren geschuldet. Das wissen Sie alle, niemand will den Eltern, niemand will ein Leben mit Kindern irgendwie benachteiligen oder den Eltern etwas wegnehmen. Ich sage aber auch, ich habe meine Kritik an der derzeitigen Vorgabe, was das Landeserziehungsgeld anbelangt, auch im neuen Gesetzentwurf, weil eine echte Wahlfreiheit nicht gegeben ist. Ich will es kurz ausführen. Echte Wahlfreiheit bedeutet aus meiner Sicht, dass sich alle unabhängig von ihrem Geldbeutel tatsächlich frei entscheiden können, ob und wie sie zusätzliche Bildung, Erziehung und Betreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Denn ich kann dieses Märchen langsam nicht mehr hören von den Eltern, die auf der einen Seite sich entscheiden, die Kinder selbst zu betreuen oder halbtags selbst zu betreuen, und von den Eltern, die auf der anderen Seite sich dafür entscheiden, ihre Kinder allein zu erziehen. Kinder sind 24 Stunden am Tag da, habe ich hier schon mehrfach gesagt, das sei Ihnen versichert. Diese Aufteilung, die völlig willkürlich ist, halte ich für falsch, halte ich nicht für redlich. Und ich sage es noch mal, selbst wenn es nur wenige sind, Menschen, die auf Regelleistungen nach Hartz IV angewiesen sind, für die ist es ausgesprochen maßgeblich, ob sie über diese Summe verfügen können, die nicht angerechnet wird wie die jetzt 20 € beim Kindergeld beispielsweise - völlig absurd, wie ich meine - und die sich eben nicht frei entscheiden können.

(Beifall DIE LINKE)

Genau deshalb will ich diesen Kritikpunkt hier noch mal deutlich machen. Wir werden aber daran ganz bestimmt nicht den Gesetzentwurf scheitern lassen. Lieber Christoph Matschie, ich habe trotzdem auch eine ernste Frage, nämlich zu den 93 Mio. €. Das ist schon ganz schön viel Geld, das wissen wir alle. Ich glaube, wenn wir hier tatsächlich gemeinsam an einem Strang ziehen wollen, um dieses wichtige Gesetz auf den Weg zu bringen - gemeinsam, sage ich noch mal ausdrücklich, auch mit den Trägern des Volksbegehrens -, dann muss diese Frage beantwortet werden, wie es zu einem solch fatalen Fehler kommen konnte, dass sich um 93 Mio. € verrechnet wurde. Ich will nur mal sagen, wäre uns so ein Fehler passiert - uns meine ich jetzt diejenigen, die das Volksbegehren aus dem Trägerkreis hier eingebracht haben -, wäre uns das böse vorgehalten worden. Ich meine, Sie sind uns die Antwort schuldig, was hier schiefgegangen ist, damit so etwas nicht wieder passiert. Denn das macht natürlich in gewisser Weise unglaubwürdig, wenn solche Pannen passieren, weil man dann nicht weiß, gerade auch bei den Kommunen, was kommt auf sie zu, was bedeutet das. Genau da entstehen auch Unsicherheiten bei den Eltern und das finden wir bitter und das darf nicht passieren. Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt anmerken. Es gibt natürlich auch Unterschiede in den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen. Ich will davon nur drei ganz kurz benennen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung von mindestens zehn Stunden war vom Trägerkreis Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik eingefordert. Es sind jetzt bei CDU und SPD zehn Stunden Rechtsanspruch und in begründeten Fällen auch die Möglichkeit von 12 Stunden. Das ist ein kleiner Unterschied, auch daran werden wir es nicht scheitern lassen, aber wir müssen die Lebensrealität - die ist vorhin benannt worden - auch von Krankenschwestern, von Menschen im Schichtdienst etc. mit berücksichtigen, die Kinder haben. Bei der Hortbetreuung war vorgesehen im Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik, die Eltern mit zu beteiligen, indem es dort hieß: Wenn 15 Eltern es verlangen, dass ihre Kinder eine Hortbetreuung bekommen, wird diese auch eingerichtet. Das kommt jetzt nicht vor. Vielleicht können wir darüber im Ausschuss noch einmal beraten, wie wir auch hier die Elternrechte stärken können. Ein letzter Punkt, die zentrale Stellung der Jugendhilfe bei der Aufstellung des Förderplans, auch und gerade wenn es um die Kinder mit besonderen Bedarfen geht: Auch das müssen wir in der Ausschussberatung noch einmal mit in den Fokus nehmen. Lassen Sie mich damit abschließen: Familien mit Kindern brauchen Unterstützung. Wir sind in Thüringen auf einem sehr guten Weg - das erkennt jeder und jede an. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf schnellstmöglich und trotzdem mit der größten Sorgfalt endlich beraten, die Anhörung stattfinden lassen und vor allen Dingen den Gesetzentwurf verabschieden. Denn dann können wir vielleicht auch - wenn auch einen Monat verspätet - ein schönes Geburtstagsgeschenk machen an einen Verein, der sich in Thüringen wirklich verdient gemacht hat. Der Thüringer Landeselternverband Kindertagesstätten wird am Samstag bei seiner Mitgliederversammlung auch den zehnten Geburtstag begehen. Sie sind die Initiatoren des Volksbegehrens gewesen. Ich glaube, für sie wäre es das schönste Geschenk, wenn sie erfahren, dass der gesamte Landtag jetzt tatsächlich die Ziele des Volksbegehrens umsetzen wird. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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