Rede zur Asylpolitik "Die Würde des Menschen ist unantastbar!"

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,

"Die Würde des Menschen ist unantastbar!"

Meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke für eine soziale Grundsicherung für EmpfängerInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Aber nicht nur das: wir gehen sogar noch weiter.

Wir meinen, es ist höchste Zeit für die Abschaffung dieses Gesetzes, welches seit seinem Inkrafttreten 1993 Ungleichheit unzulässig manifestiert.

Das Urteil des Bundeverfassungsgerichts vom 9. Februar dieses Jahres lässt hoffen - hat aber auch einer teilweise unsäglich geführten Sozialneiddebatte Tür und Tor geöffnet.

Deshalb stelle ich für unsere Fraktion unmissverständlich klar:

Es ist höchste Zeit für gleiche Rechte und ein Ende der Diskriminierung von Asylsuchenden. Daher erteilen wir Vorhaben wie der Einführung von Gutscheinen oder anderen bargeldlosen Leistungen insbesondere in diesem Fall eine klare Absage.

Wir fordern endlich gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. Für uns steht fest, dass das soziokulturelle Existenzminimum für alle gelten muss. Deshalb: Schluss mit der Diskriminierung qua Gesetz und der Vergabe von Gutscheinen.

Wir wollen, dass alle Menschen, die Hilfe benötigen, Anspruch auf eine Grundsicherung haben, die Teilhabe und Existenzsicherung gleichermaßen ermöglicht.

Deshalb hat unsere Fraktion im Bundestag im letzten Jahr die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert und eine öffentliche Anhörung dazu veranstaltet.

Eine klare Mehrheit der Sachverständigen - insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Wohlfahrtsverbände - hat bereits im Mai 2009 den Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag für eine Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes unterstützt.

Seit nunmehr 17 Jahren führt dieses Gesetz zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden und Geduldeten aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Leistungen betragen nur rund zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Zudem ist die medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die unabweisbar notwendige Behandlung "akuter Schmerzzustände" beschränkt.

Der Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konnte in der vorhin benannten Anhörung keine gesicherten oder wissenschaftlichen Belege, sondern nur "individuelles Erfahrungswissen" vorweisen, inwiefern dieses Gesetz überhaupt dazu geeignet ist, die mit ihm verbundenen Zielsetzungen zu erreichen - nämlich die Einreise von Asylsuchenden nach Deutschland zu reduzieren beziehungsweise abgelehnte Asylsuchende beziehungsweise Geduldete zu einer schnellen Ausreise aus Deutschland zu bewegen.

Ähnlich bei der Frage der Kosten, die bei einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen würden: Das BAMF und die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände hatten behauptet, dass es im Zuge einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ungeahnten Mehrkosten kommen würde. Für dieses Schreckensszenario gab es in der Anhörung keine Belege.

Wir bleiben dabei: Ein Gesetz, das offenkundig weder geeignet noch erforderlich ist, um mit verhältnismäßigen Mitteln den Zweck dieses Gesetzes zu erfüllen, ist aufzuheben. Wer das Asylbewerberleistungsgesetz dennoch beibehalten möchte, zeigt, dass es ihr/ihm weniger darum geht, den angeblichen "Asylmissbrauch" zu bekämpfen, als vielmehr darum, Asylsuchende und Geduldete in Deutschland zu schikanieren und zu diskriminieren.

Und dagegen gilt es - fraktionsübergreifend - Mehrheiten zu gewinnen.

Bis es jedoch eine Mehrheit für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes inklusive Residenzpflicht gibt, liegt es auch an uns, zumindest das tagtägliche Leben der Betroffenen leichter zu machen.

Eine soziale Grundsicherung , die das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellt, ist daher ein wichtiger Schritt.

Denn nach wie vor gilt: Der demokratische Gehalt einer Gesellschaft lässt sich daran ermessen, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Deshalb werben wir um Zustimmung zum Antrag der Linken.

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