Kleine Anfragen
JedeR Abgeordnete des Thüringer Landtags hat die Möglichkeit 'Kleine Anfragen' an die Landesregierung zu stellen. Sie müssen bei der Landtagspräsidentin schriftlich eingereicht werden und innerhalb von sechs Wochen von der Landesregierung beantwortet werden. Die 'Kleine Anfrage' ist im §90 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags geregelt.
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