Grüne begrüßen richtungsweisende Entscheidung über die größte Massenbeschwerde
02.03.2010: Astrid Rothe-Beinlich: Urteil ist Absage an staatliche Datengier
Heute hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Kommunikationsverbindungs- und Standortdaten entschieden. Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Ganz abschaffen muss der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung dem Urteil zufolge aber nicht.
Fast 35.000 Menschen, darunter neben der heutigen Bundesjustizministerin Schnarrenberger auch die grüne Abgeordnete und Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Astrid Rothe-Beinlich, die auch Mitglied im Bundesvorstand ihrer Partei ist, hatten dagegen Anfang 2008 Beschwerde eingelegt.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich:
"Diesem Verfahren und dem Urteil kommt grundlegende Bedeutung für das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz zu. Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen Artikel 10 Abs. 1 GG und sind demnach nichtig. Bedauerlich ist jedoch, dass das Gericht die Speicherung an sich nicht für verfassungswidrig erklärt hat. Dieses Grundsatzurteil hatte ich mir, und viele andere auch, erhofft. Dennoch ist die Entscheidung der Bundesverfassungsrichter ein Schritt in die richtige Richtung."




