Rede zum Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Thüringer Gesetz gegen die Einführung von Studiengebühren)
9. Plenarsitzung, 28.01.2010
Tagesordnungspunkte 1a, b und c a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE- Drucksache 5/57 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur- Drucksache 5/386 - ZWEITE und DRITTE BERATUNG b) Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Thüringer Gesetz gegen die Einführung von Studiengebühren) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE- Drucksache 5/58 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur- Drucksache 5/398 - ZWEITE BERATUNG c) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und-entgeltgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung- Drucksache 5/177 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur- Drucksache 5/399 - ZWEITE BERATUNG
Abgeordnete Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Interessierte auf den Tribünen, wir haben heute ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung - es ist vorhin schon gesagt worden -, eine wichtige Forderung, die viele Jahre von uns erhoben wurde, auch von den Bildungsstreikenden erhoben wurde, von vielen hier im Haus erhoben wurde, nämlich die Abschaffung des Verwaltungsgebührenbeitrags in Thüringen wird nun Wirklichkeit und auch wir sind darüber selbstverständlich froh. Ich sage allerdings auch, es gibt noch sehr viele Punkte mehr, die eigentlich in die Diskussion gehören und die auch Gebühren betreffen. Wenn ich mir anschaue, wie die Diskussion im Ausschuss dazu gelaufen ist, und wenn ich mir die Stellungnahmen anschaue, die wir dazu bekommen haben, die zahlreich eingetroffen sind, dann ist es doch so, dass einiges offenbleibt. Ich möchte zitieren aus der Stellungnahme vom Studierendenrat der TU Ilmenau, die sehr deutlich machen: "Zu bemängeln bleibt, dass zahlreiche Gebührentatbestände unangetastet bleiben, die für einzelne Studierende eine erhebliche Belastung darstellen." Angesprochen wurden hier bereits durch den Ausschussvorsitzenden Mario Voigt die Langzeitstudiengebühren. Da haben wir eine dezidiert andere Position. Das wundert Sie nicht, zumal ich der Meinung bin, dass es sehr einfach ist, hier vom Podium zu verkünden, dass eine bestimmte Anzahl von Semestern für jede und jeden ausreichen muss, um das Studium zu absolvieren. Ich sage Ihnen, es gibt besondere Lebensumstände. Das ist nicht sozusagen die Realität für jede und jeden, aber es gibt besondere Lebensumstände, die sich nicht in eine bestimmte Semesterzahl pressen lassen
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und die man auch nicht einfach damit beantworten kann, das sind jetzt vier Semester mehr oder sechs, wenn man die Orientierungsphase mit berücksichtigt und dann wird schon alles gut. So einfach ist das Leben nicht, auch und gerade angesichts der finanziellen Situation der Studierenden mal jenseits der Beiträge.
Präsidentin Diezel: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Voigt?
Abgeordnete Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber sicher doch.
Präsidentin Diezel: Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Voigt, CDU: Frau Rothe-Beinlich, ich stelle Ihnen die Frage: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass es an allen Thüringer Hochschulen über diese Toleranzsemester hinaus sogenannte Härtefallklauseln gibt, die für die besonderen Fälle, die Sie gerade benennen, auch Individuallösungen anbieten?
Abgeordnete Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Voigt, es gibt diese Härtefallregelungen, aber sie berücksichtigen trotzdem bei Weitem noch nicht die oftmals bedrückende Lebenssituation, weil die sich nicht so einfach in Zahlen darstellen lässt. So ist es.
(Unruhe CDU) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich weiß nicht, ob Sie Studierende kennen, die mit Kindern studieren, die vielleicht kranke Kinder haben, die sie betreuen müssen oder mit Studierenden sprechen, die nicht genügend Geld zum Lebensunterhalt haben und neben ihrem Studium arbeiten gehen. Ich habe das geschafft, ich habe studiert, ich habe nebenbei gearbeitet. Ich habe kein BAföG bekommen, aber ich hatte viel Unterstützung, als es um die Betreuung meines Kindes beispielsweise ging. Es gibt viele, die haben diese Unterstützungsnetzwerke so nicht. Es gibt Menschen in außerordentlichen Lebenssituationen. Hier einfach von oben verordnen zu wollen, ihr müsst das hinbekommen, weil das geht, das ist eine bestimmte Anzahl von Semestern und ansonsten seid ihr nicht eifrig genug, das finde ich, gelinde gesagt, nicht tauglich der Lebensrealität von manchen gerecht zu werden, die es ohnehin schon schwer haben. Damit meine ich nicht die, die gern über viele Dekaden studieren, um sich ewig Student oder Studentin nennen zu können, sondern ich meine tatsächlich Menschen in besonderen Situationen und da wird bei Weitem nicht allem Rechnung getragen. Ich möchte aber noch mal auf eine weitere Gebühr eingehen, nämlich die Gebühren für das Seniorenstudium. Da möchte ich auch noch einmal zitieren aus der Stellungnahme des Studentenrates in Ilmenau: "Die Erhebung von Seniorenstudiengebühren stellt unserer Meinung nach eine klare Altersdiskriminierung dar und verstößt damit gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, da das Alter das einzige Kriterium für diese Gebühr darstellt. Interessant ist nämlich, so fällt diese Gebühr nur an, wenn man das 60. Lebensjahr überschritten hat." Warum ausgerechnet mit 60 Jahren plötzlich der Schnitt kommt, dass eine Gebühr erhoben wird, erschließt sich auch unserer Fraktion nicht, und zwar gerade nicht, wenn wir uns anschauen, dass angesichts des demographischen Wandels die Menschen dankenswerterweise immer älter werden und wir auch immer wieder postulieren, dass das lebenslange Lernen für uns ganz besonders wichtig ist und auch und gerade die rüstigen Seniorinnen und Senioren, die sich gern weiterbilden wollen, diese Möglichkeit bekommen sollen. Wir wissen aber auch, dass die Finanzsituation auch und gerade älterer Menschen nicht unbedingt immer so ist, dass sie sich das leisten können. Wenn deshalb die Bildung auf der Strecke bleibt, weil sie sich entscheiden müssen, ob sie die Gebühr bezahlen können oder nicht, weil sie sich weiterbilden wollen, beispielsweise um ihr Wissen dann vielleicht zu teilen und weiterzugeben, dann finde ich das durchaus auch diskriminierend, schwierig und als einen Eingriff, den ich so nicht hinnehmen kann und den wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lassen Sie mich noch ein paar wenige weitere Punkte anfügen: Herr Voigt, Sie haben eine Stellungnahme zitiert, die zurückgezogen wurde. Auch das finde ich nicht richtig. Sie als Ausschussvorsitzender
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
kennen den Schriftwechsel und deswegen ist es natürlich immer einfach, etwas polemisch hier herbeizuholen. Wenn diese Stellungnahme aber zurückgenommen wurde, meine ich, dass das nicht in Ordnung ist, zumal Sie die anderen Stellungnahmen unserer Grünen Hochschulgruppen beispielsweise auch kennen, die sich sehr deutlich hinter die Forderung stellen, ein Verbot von Gebühren auch in die Verfassung aufzunehmen. Zu dieser Forderung stehen wir, weil wir meinen, dass dies Klarheit schaffen würde und nicht immer wieder die Streitkultur darüber, ob Gebühren nicht doch auf irgendeinem Wege möglich sein sollten oder nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte zudem an die Diskussion und an die Ausführungen von Staatssekretär Deufel im Bildungsausschuss erinnern, als es darum ging, für welche weiteren Leistungen die Universitäten bereits jetzt Gebühren erheben können. Das sind diverse Prüfungen, für die Gebühren erhoben werden, das sind beispielsweise die Beglaubigungen von Zeugnissen und es sind noch weitere Ausnahmen möglich, wurde uns mitgeteilt. Genau das war die Befürchtung der Konferenz Thüringer Studierendenschaften, als das Gesetz in erster Lesung eingebracht wurde, dass es dafür zusätzliche, andere Gebührentatbestände gibt, die eingeführt werden. Diese Befürchtung haben wir auch und ich hoffe, dass von diesem Landtag ein deutliches Zeichen ausgeht, dass wir dies nicht zulassen werden, weil dies eine weitere Einschränkung bedeuten würde. Jetzt lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen: Wir reden ja hier gerade nur über die Gebühren, es geht aber auch um die Frage der Umsetzung des Bologna-Prozesses, der Verschulung des Studiums und vieler Kritikpunkte mehr, der fehlenden Mitbestimmungs-, Mitsprachemöglichkeiten an den Universitäten und auch der fehlenden Einbindung der Lehrenden in viele Prozesse. Ich meine, auch das muss noch einmal Thema sein. Ich hoffe, wir werden das noch einmal miteinander diskutieren, denn wir wissen alle, dass diese Verwaltungsgebührenbeiträge jetzt wegfallen, finden wir gut, aber es ist bei Weitem noch nicht alles, was wir diskutieren müssen, wenn es darum geht, mehr Demokratie auch an den Hochschulen in Thüringen Einzug halten zu lassen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)














