Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärt das Kita-Volksbegehren für unzulässig
05.12.2007: Astrid Rothe-Beinlich: Arbeit im Trägerkreis für eine bessere Familienpolitik geht weiter
Mit einer Stimme Mehrheit fiel die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Zulässigkeit des Volksbegehrens "Für eine bessere Familienpolitik". Gleich drei von der hauchdünnen Mehrheit abweichende Voten wurden verlesen.
Astrid Rothe-Beinlich nahm für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen an der Urteilsverkündung und der anschließenden Pressekonferenz des Trägerkreises im Weimarer Rathaus teil und positionierte sich wie folgt:
"Das Ergebnis ist für uns natürlich enttäuschend, zumal die Art und Weise, wie dieses begründet wurde, vielmehr darüber sagt, welche Schwierigkeiten es offenbar innerhalb des Gerichts in dieser Frage gab. Dass nun die Inaussichtstellung eines beitragfreien Kitajahres zum Joker für das Scheitern wurde, weil es ein Verbot von Volksbegehren zu Abgaben gibt, ist eher ein Armutszeugnis für das Gericht. Noch deutlicher wurde dies im letzten abweichende Votum, welches dem Verfassungsgericht selbst faktisch Verfassungsbruch vorwarf mit seinem Vorgehen, da eigentlich nicht einzelne Absätze eines Volksbegehren für dessen Zulässigkeit entscheidend sein sollten, sondern das Gesamtinteresse. Mit dem Urteil weicht das Gericht zudem von seiner eigens beschlossenen Herzstücktheorie ab. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass somit die Komplexität des Haushalts umschifft werden sollte. Besonders ärgerlich ist, dass damit auch für künftige Volksbegehren die Rechtssicherheit für die Volksgesetzgebung verweigert wurde. Bedenklich muss zudem stimmen, dass bei der Volksgesetzgebung - anders als bei der Gesetzgebung im Parlament - Korrekturmöglichkeiten eingeräumt werden."
Ralph Lenkert, Sprecher des Trägerkreises betonte: "Das Ärgerliche ist, dass wir bereits jetzt 1 ½ Jahre Zeit verloren haben. Die Kinder, um die es uns ursprünglich ging, werden dann den Kindergarten bereits verlassen haben, wenn unser Volksbegehren endlich richtig starten kann. Hinzu kommt die unerträgliche Arroganz gegenüber den mehr als 22.000 UnterzeichnerInnen, denen faktisch vorgeworfen wird, nur wegen einer möglichen Beitragsfreiheit für das Volksbegehren unterschrieben zu haben. Dies erklärt die eigentliche Intention: verlässliche frühkindliche Bildung und Betreuung ab dem 1.Geburtstag für alle und von Anfang für irrelevant. Das ist schon ein starkes Stück! "
Peter Häusler, stellvertretender Sprecher des Trägerkreises ergänzte: "Die Gesetzgeber sollten die Hürden für Volksbegehren in Thüringen grundsätzlich senken, um Beteiligung zu ermöglichen. Zudem ist die Situation in den Thüringer Kitas seit Inkrafttreten der Familienoffensive wirklich bedenklich. Schon jetzt verzeichnen viele Qualitätseinbrüche aufgrund der Familienoffensive. Weiterhin sind die Anmeldungen von 2-3jährigen nach Erhebungen des statistischen Landesamtes um etwa 6% zurückgegangen."
Alle am Volksbegehren beteiligten Verbände, Parteien und Institutionen erklärten bereits ihre Unterstützung für einen erneuten Anlauf.
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich ebenfalls weiterhin aktiv für eine bessere Familienpolitik im Rahmen dieses Volksbegehrens aber auch sonst stark machen", versichert Astrid Rothe-Beinlich.




