Grüner Frauenrat fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit

31.10.2007: Nachlese zur Tagung des Bundesfrauenrates am 27./28.10.2007

  

Am vergangenen Wochenende fand in Berlin der zweite grüne Bundesfrauenrat statt. Der Bundesfrauenrat koordiniert die frauenpolitische Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden von Bündnis 90/Die Grünen. Er entwickelt und plant politische Initiativen und beschließt über die Richtlinien der Frauenpolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen.

Es waren dieses Mal besonders zwei zentrale Themen die den grünen Frauenrat bestimmten. Zum einen diskutierte die Delegierten über die Dreh- und Angelpunkte grüner Familienpolitik. Zum anderen stand die Zukunft der sozialen Sicherung im Mittelpunkt der Debatten.

Einstimmig sprach sich der grüne Bundesfrauenrat für eine emanzipative und gleichstellungsorientierte Familienpolitik aus. Im Beschluss "Für eine gleichstellungsorientierte und geschlechtergerechte Familienpolitik" fordert der Frauenrat, dass alle familienpolitischen Maßnahmen die eigenständige Existenzsicherung und die bestmögliche Förderung der Individuen sowie Chancengleichheit zum Ziel haben müssen: "Frauen müssen die Möglichkeit haben, ihre Existenz durch eigenständige Leistungen abzusichern, um nicht mehr auf abgeleitete Ansprüche angewiesen zu sein", heißt es in dem Beschluss.

Konkret seien deshalb Investitionen in unterstützende Strukturen, um Frauen wie Männern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, vorrangig vor individuellen Transferleistungen. Dem sogenannten Betreuungsgeld, wie es von der CSU gefordert wird, erteilte der Bundesfrauenrat eine klare Absage, da "dies Frauen faktisch eher dazu bewegt, zu Hause zu bleiben und auf eine eigenständige Existenzsicherung zu verzichten". Vielmehr sei eine funktionierende und qualitativ hochwertige Infrastruktur wie die Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, Ganztagsschulen, flächendeckende ambulante und (Teil-) stationäre Pflegeeinrichtungen notwendig.

Besonders BerufsrückkehrerInnen sollen besser berücksichtigt werden: "Pflege- und Erziehungszeiten müssen so gestaltet und unterstützt werden, dass sie nicht zu einem dauerhaften Ausstieg aus dem Berufsleben führen", so der Beschluss. Dem demografischen Wandel ist dabei besondere Beachtung zu zollen: Care-Arbeit müsse als gesellschaftlich notwendige Arbeit mehr Anerkennung erfahren und gerecht zwischen den Geschlechtern verteilt werden. Eine Professionalisierung der personenbezogenen Dienstleistungen würde eine hohe Qualität der erbrachten Leistungen gewährleisten und gleichzeitig zur notwendigen Entlastung der Angehörigen beitragen.

An seinem zweiten Sitzungstag diskutierten die Delegierten dann die Anforderungen an eine geschlechtergerechte Sozialpolitik. Die Zukunft der sozialen Sicherung muss armutsfest sein und eine grundsätzliche Verbesserung der sozialen, gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Situation von Frauen beinhalten, hielt schließlich der Frauenrates in seinem Beschluss fest.

Die Delegierten diskutierten dabei über die Ergebnisse des grünen Kommissionsberichts "Zukunft der sozialen Sicherung" und legten im Hinblick auf die BDK in Nürnberg aus frauenpolitischer Sicht Eckpunkte fest, die grüne Modelle der Existenzsicherung berücksichtigen müssen. "Bei einem grünen System muss die Frage der Geschlechtergerechtigkeit zentral sein", sagte Astrid Rothe-Beinlich. "Die zentrale Frage und Anforderung aus frauenpolitischer Sicht lautet, dass die eigenständige Existenzsicherung immer im Sinne einer wirklichen Gleichstellung der Geschlechter wirken muss und die Würde eines und einer jeden in den Mittelpunkt stellt", heißt es deshalb in dem Beschluss, der vom Bundesfrauenrat einstimmig bei einer Enthaltung angenommen wurde. Wichtig sei dabei besonders, dass der Anspruch auf Transferleistungen zur Absicherung des soziokulturellen Existenzminimums individuell, sprich unabhängig von möglichen Partnerinnen- oder Partnereinkünften ist.

Weiterhin fordert der Bundesfrauenrat die Einführung einer bedarfsdeckenden Kindergrundsicherung, die den tatsächlichen kindspezifischen Bedarf Rechnung trägt und perspektivisch bedingungslos gewährt wird. Außerdem plädierte der Bundesfrauenrat mit seinem Beschluss für die Beibehaltung des ALG1, für die Einführung von Mindestlöhnen mit einer gesetzlichen Mindestschranke nach unten und den Ausbau eines flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsnetzes mit frühkindlicher Bildung und einem Rechtsanspruch von Anfang an.

Zum Beschluss erklärte Astrid Rothe-Beinlich: "Mit unserem Antrag an die BDK, der die Anforderungen an eine gleichstellungsorientierte Sozialpolitik formuliert, machen wir deutlich: Die Zukunft der sozialen Sicherung kann langfristig nur garantiert werden, wenn sie armutsfest ist und damit eine grundsätzliche Verbesserung der sozialen, gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Situation von Frauen einhergeht."

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