Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt - Verlässliche Hilfestrukturen etablieren

12.07.2007: Kinderschutz und Frauenschutz zusammen denken

Im aktuellen Bericht des Europäischen Parlaments über die derzeitige Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen heißt es:

"Gewalt von Männern gegen Frauen stellt - außer dass sie kriminell ist - ein schwer wiegendes Problem der Gesellschaft dar. Gewalt gegen Frauen ist eine allgemeine Verletzung von Menschenrechten, nämlich der Rechte auf Leben, Sicherheit, Würde und physische und psychische Unversehrtheit. Gewalt gegen Frauen ist daher ein Hindernis für die Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft."

Gewalt gegen Frauen ist Gewalt im Geschlechterverhältnis und findet im Gegensatz zu Gewalt im öffentlichen Raum als häusliche Gewalt im privaten Nahraum, in Paarbeziehungen statt. Die aktuelle Untersuchung des BMFSJ hat ergeben, dass mindestens jede vierte Frau im Alter zwischen 16 und 85 Jahren, die in einer Paarbeziehung gelebt hat, ein oder mehrmals körperliche (23%) oder - zum Teil zusätzliche - sexuelle (7%) Übergriffe durch einen Beziehungspartner erleidet. Ein Drittel der Betroffenen erlebten dies mehr als zehn bis vierzig Mal.

Gerechnet beispielsweise auf das Bundesland Thüringen bedeutet dies, dass 257.500 Frauen betroffen sind und 85.000 dieser Gewalt immer und immer wieder ausgesetzt waren und sind.

Bei ersten Untersuchungen nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes wurde festgestellt, dass bei Platzverweisen gewalttätiger Partner in 75% aller Fälle Kinder mit im Haushalt lebten. Bei 22% der Kinder wurden verschiedene Formen körperlicher Gewalt dokumentiert. 80-90% der Kinder waren bei Gewaltausbrüchen selbst anwesend oder im Nebenraum.

Ein Drittel dieser Kinder verändern aufgrund dieser traumatischen Erfahrungen ihre Rolle in die der Erwachsenen und übernehmen die Helfer- und Beschützerrolle, was unmittelbar mit dem Verlust der Kindheit einher geht.

Hinzu kommt bei allen Betroffenen die psychische Gewalt - die Drohung, ein Familiengeheimnis wahren zu müssen -, Scham, existenzielle Nöte - die Mutter oder den Vater zu verlieren oder von ihnen verlassen zu werden und selbst zu sterben.

Wenn Frauen nach fortwährenden Gewalterfahrungen Schutz in Frauenhäusern suchen - in der Regel mit ihren Kindern - wird oft nicht danach geschaut, ob auch eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Hier gilt es, endlich die praktisch existierenden Zuständigkeitsbarrieren zu überwinden. Dr. Corinna Seith vom Pädagogischen Institut in Zürich konstatierte daher: "Der Schutz der Mutter ist der beste Kinderschutz."

Welche Auswirkungen müssen diese Erkenntnisse auf die Sicherheit, den Schutz und die Hilfeplanung haben?

Die Sicherheit der Kinder ist eng mit der der Mütter verbunden und muss zeitgleich abgeklärt werden. Zudem sind spezielle Unterstützungsangebote notwendig.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen:

  • Der Frauenschutz ist in die Maßnahmekataloge der Landesregierungen zur Fortentwicklung des Kinderschutzes einzubeziehen.
  • Es muss ein absolutes Fachkräfteangebot gelten.
  • Die Hilfsangebote für Frauen und Kinder sind zu vernetzen.
  • Eine gemeinsame Aufklärungs- und Lobbyarbeit ist notwendig.
  • Es sind differenzierte Hilfe- und Unterstützungsangebote für die differenzierten Bedürfnisse der Frauen und der Kinder zu entwickeln und verzahnen.
  • Eine gemeinsame Fortbildung der Fachkräfte im Frauen- und Kinderschutz ist notwendig.

Dann kann tatsächlich davon gesprochen werden, dass Frauenschutz auch Kinderschutz ist.

Ziel muss es sein, in allen Ländern flächendeckend Hilfessysteme zu etablieren, die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern die notwendige Unterstützung garantieren.

Wie bereits eingangs dargelegt, sind Frauenrechte Menschenrechte und ist die Würde des Menschen unantastbar. Daraus ergibt sich die Verantwortung des Staates zur Durchsetzung tatsächlicher Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile.

Dies bedeutet, dass es eine staatliche Pflicht gibt, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen einzurichten. Hierfür muss vor allem die Finanzierung sichergestellt sein. Auch ohne verbesserte und konkretisierte Sozialgesetzgebung bleibt diese Verpflichtung auf der länderverantwortlichen übergeordneten Ebene erhalten, denn Ausmaß und Folgen des Phänomens der Gewalt im privaten Bereich erreichen nach wie vor Dimensionen, die nicht als individuell verantwortbare und lösbare Randerscheinungen zu betrachten sind.

Wie jedoch sieht die Situation in ausgewählten Bundesländern aus?

Schleswig Holstein mit 2,8 Mio. EinwohnerInnen gibt jährlich insgesamt 7 Mio. Euro für 16 Frauenhäuser, 23 Frauenberatungsstellen, Interventionsberatung und Täterarbeit an neun Standorten aus. Angesiedelt ist die Zuständigkeit im dortigen Ministerium für Frauen und Bildung, nur die Täterarbeit findet unter der Federführung des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa statt. In den 15 Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es jeweils eine Koordinatorin, die die Netzwerkarbeit leistet und die wiederum von einer Landeskoordinatorin betreut werden. Außerdem wurde - dies ist einmalig im gesamten Bundesgebiet - eine Frauenhelpline installiert, die wochentags von 18.00 Uhr bis 3.00 Uhr und am Wochenende von 3-22.00 Uhr geschaltet ist.

Außerdem wurde ein umfangreiches Controlling eingeführt, welches u.a. erfasst, wie viele Polizeieinsätze es zu häuslicher Gewalt gibt, wie viele Verfahren danach eingeleitet wurden, ob und welche Zuweisungen an Beratungsstellen erfolgten und ob Tätertrainings absolviert wurden. In Schleswig-Holstein haben die Frauenberatungsstellen zudem - ganz klar dem Neutralitätsgebot folgend - die Interventionsberatung übernommen, was sich als sehr erfolgreich herausgestellt hat, da somit auf den bereits existenten Sach- und Fachverstand zurückgegriffen werden konnte.

Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit 2 Mio. Euro an der Finanzierung der 20 Frauenhäuser mit 105 Plätzen, von denen neun auch ambulante Beratung anbieten. Zusätzlich gibt es vier Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt, davon drei Beratungsstellen für Frauen und eine für Kinder. Außerdem gibt es eine Täterberatungsstelle. Die Interventionsberatung leisten eine Landeskoordinierungsstelle und vier regionale Beratungsstellen. Hinzu kommen sieben Frauenzentren.

In Rheinland-Pfalz gibt es 17 Frauenhäuser mit jeweils angeschlossenen Fachberatungsstellen und eine zusätzliche psychotherapeutische Frauenberatungsstelle. Darüber hinaus gibt es ein Frauenhaus und drei Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und Migrantinnen, welche vom Frauenministerium bezuschusst werden. Für Opfer sexueller Gewalt gibt es zwölf Notrufe, weiterhin finanziert das Land anteilig acht Interventionsstellen. Pro Landesgerichtsbezirk arbeitet eine Täterarbeitseinrichtung, die vom Innenministerium finanziert wird. Frauenzentren werden von Landesseite nicht unterstützt.

Für Thüringen hat der PARITÄTISCHE in Zusammenarbeit mit Hilfe für Frauen in Not e.V. Gera, dem Frauenzentrum Weimar e.V. und dem Kinderschutzprojekt Schlupfwinkel am 10. Juli 2007 ein Konzept für Hilfestrukturen gegen häusliche Gewalt vorgelegt, welches die Mindestanforderungen für adäquaten Schutz beschreibt und zugleich Regelungsvorschläge für die Finanzierung unterbreitet.

Dieses Konzept ist aus unserer Sicht ausdrücklich zu begrüßen, zumal es in Thüringen derzeit kein erkennbares Konzept der Landesregierung für diesen Bereich gibt. Insofern ist zu hoffen, dass die zuständigen Thüringer Behörden dieses Angebot annehmen, um gemeinsam mit den in Vorleistung gegangenen Verbänden endlich auch für den Freistaat verlässliche Hilfestrukturen dauerhaft zu etablieren und deren Finanzierung verbindlich zu regeln.

Unsere Forderung an das Land lautet, sich selbstverständlich an der Finanzierung der Frauenhäuser zu beteiligen und die Interventionsberatung - analog zum Vorgehen in Schleswig-Holstein bei den ohnehin in diesem Bereich seit vielen Jahren erfolgreich arbeitenden Frauenschutzeinrichtungen und Beratungsstellen anzusiedeln. Um von einem flächendeckenden Hilfsnetz sprechen zu können, braucht es in Thüringen:

  • 12-16 Frauenhäuser, die eine 24stündige Erreichbarkeit und den Zugang gewährleisten sowie sofortige Unterkunft garantieren; allein um die Rufbereitschaft zu gewährleisten, sind im Jahr 1624 Stunden abzudecken, dies entspricht 0,98 VbE ; hinzu kommt die Präsenz von immer mindestens einer Fachkraft von Montag bis Freitag je 8 Stunden, was rechnerisch weitere 1,58 VbE erfordert
  • 16-17 Frauenfachberatungsstellen, um in allen Kreisen präsent zu sein mit 16 VbE
  • mindestens vier Täterberatungsstellen mit insgesamt 8 VbE
  • mindestens vier Interventionsberatungsstellen - deren Koordination liegt derzeit bei Landesstelle Gewaltprävention, ist aber erst im Aufbau mit ebenfalls 8 VbE

Dies erfordert einen Finanzierungsaufwand von 2,5 Mio. Euro für Personalkosten und ca. 1 Mio. Euro Sachkosten, wobei die paritätische Finanzierung durch das Land und die Gebietskörperschaften angestrebt werden sollte.

Hinzu kommt die nicht zu unterschätzende Arbeit der Frauenzentren, die über die Kommunen, Eigenanteile und Spenden finanziert werden. Diese leisten Präventivarbeit und besitzen neben der niedrigschwelligen und regionalspezischen Erstkontaktfunktion eine wichtige Brückenfunktion hin zu weiteren Hilfsangeboten.

Das Projekt "Notbremse" ist thüringenweit die einzige spezialisierte psychosoziale Beratungsstelle für Menschen, die im häuslichen Kontext Gewalt ausüben - sprich für Täter. Als Arbeitsprinzipien gelten hier die Einnahme der Opferperspektive, Deliktorientierung und Kontrolle sowie Transparenz. Der Zugang erfolgt bisher vor allem über die Bewährungshilfe oder Beratungseinrichtungen, die Opferarbeit leisten, Beratungsstellen, Staatsanwaltschaft und dem Frauenschutz. Die Nachfrage ist viel höher als die Kapazität, was verdeutlicht, wie hoch der Bedarf an der Arbeit mit Tätern ist.

"Gewalt gegen Frauen (...) kennt keine Grenzen, weder geographisch noch kulturell, noch im Hinblick auf materiellen Wohlstand. Solange sie anhält, können wir nicht behaupten, dass wir wirklich Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden machen."

In diesem Sinne ist es Aufgabe der Politik, endlich flächendeckend aktiv zu werden, um Frauen und deren Kindern bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und ihnen ihre Würde und Unantastbarkeit zu gewährleisten.

Und dafür streiten wir - auf allen Ebenen. Übrigens: 1km Autobahnneubau kostet im Schnitt 7 Mio. Euro... Soviel investiert gerade mal Schleswig-Holstein in den Schutz der Frauen.

Neu auf der Seite
Termine