Astrid Rothe-Beinlich diskutiert zu: Bürgergeld - Pro und Contra
15.06.2007: Am Dienstag, den 12. Juni 2007 lud der Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Jena zu einer Fachtagung über die Vor- und Nachteile eines Grundeinkommens ein.
Eröffnet wurde die Fachtagung durch VertreterInnen der Studentischen Projektgruppe, weiterhin durch Herrn Prof. Dr. Michael Opielka, selbst Verfechter eines garantierten Grundeinkommens, durch Frau Prof. Dr. Gabriele Beibst, Rektorin der FH Jena und durch Prof. Dr. Heike Ludwig, Dekanin im Fachbereich Sozialwesen.
Zur Einführung lieferte sich Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Privatdozent an der Universität Frankfurt/Main und Befürworter eines Bürgergeldes mit Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer, Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Fachbereich Sozialrecht und Bürgerliches Recht und Gegner von Grundeinkommens-Regelungen einen heftigen Schlagabtausch. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn machte auf die Vorteile eines Grundeinkommens aufmerksam. Dieses würde seiner Ansicht nach die Teilhabechancen verbessern und somit mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt erzeugen. Außerdem könne ein Bürgergeld die materielle Armut beseitigen und damit den sozialen Zusammenhalt fördern. Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer hingegen sieht in einem Bürgergeld allerdings mehr Gefahren als Vorteile. Seiner Meinung nach fordern differenzierte Lebenslagen eine differenzierte Betrachtungsweise. Fragen, warum die Einkommenslosigkeit ein Sozialtatbestand sein sollte oder wie wir mit Personen umgehen müssen, die einkommenslos sind, aber fähig zu arbeiten wären, werden für Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer durch ein Grundeinkommen nicht hinreichend geklärt.
Danach folgten zahlreiche Workshops, die sich mit dem Thema "Bürgergeld" und seinen Auswirkungen, insbesondere auf den Niedriglohnsektor, auf Jugendliche ohne Schulabschluss, auf die Arbeitsmotivation, mit Blick auf Geschlechtergerechtigkeit und auf die Familie sowie die Bedeutung der Arbeit auseinandersetzten. Vorgestellt wurden unter anderem die unterschiedlichen Grundeinkommens- und Grundsicherungsmodelle von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linkspartei.PDS.
Der Workshop "Die Wirkung eines Bürgergeldes auf die Bedeutung der Arbeit", in dem Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen diskutierte und ihre Inputs gab, setzte sich mit den Thesen auseinander, ob ein Bürgergeld wichtige Strukturprobleme der aktuellen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik überwinden könne und ob sich durch ein Bürgergeld Problemgruppen besser in den Arbeitsmarkt integrieren lassen würden. Desweiteren wurde hinterfragt, ob durch ein Bürgergeld die Eigen- und Gemeinschaftsarbeit aufgewertet werden würden und ob ein Bürgergeld positive Beschäftigungseffekte für den Arbeitsmarkt haben kann. In die Thematik wurde durch Referate der StudentInnen Andrea Schönefeld, Petra Schulz und Heidrun Poppitz-Reinfried eingeführt. Im Anschluss folgte eine intensive Diskussion, die von den StudentInnen dankbar aufgegriffen wurde. Alle waren sich einig, dass durch das Bürgergeld von Dieter Althaus, das sogenannte "Solidarische Bürgergeld", die Strukturprobleme eher verstärkt als überwunden würden und dass Problemgruppen damit noch stärker außen vor blieben. Die Motivation der ArbeitnehmerInnen würde sich nicht ändern, da diese vom Menschen selbst abhängig ist. Wichtige Voraussetzung sei die Einführung eines Mindestlohnes und die Frage der Existenzsicherung müsse eindeutig im Mittelpunkt stehen. "Entscheidend sind zum einen Höhe des Grundeinkommens, welches mindestens das soziokulturelle Existenzminimum garantieren muss und die gesellschaftlichen Rahmenbedingen. So braucht es neben der individuellen Transferleistung, die tatsächlich von einem eigenständigen Rechtsanspruch für jede und jeden ausgehen muss, auch die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsstruktur, aktive Arbeitsmarktförderung und Zugangsgerechtigkeit beispielsweise zu Mobilität, betonte Astrid Rothe-Beinlich. "Außerdem ist auch die sonstige soziale Sicherung entscheidend. Deshalb werbe ich erneut für eine integrierte Bürgerversicherung, in die tatsächlich ALLE und gemäß ihrem jeweiligen Vermögen einzahlen, statt der von Ministerpräsident Althaus favorisierten Kopfpauschale in Höhe von 200 Euro monatlich", gab Astrid Rothe-Beinlich weiterhin zu bedenken.
Nach der Präsentation der Workshopergebnisse sollte es einen Vortrag zum "Solidarischen Bürgergeld" durch Ministerpräsident Dieter Althaus geben. Dieser sagte den Termin jedoch kurzfristig eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung aufgrund einer wichtigen Kabinettssitzung ab, zum allgemeinen Bedauern der Anwesenden. Dafür stand jedoch seine Staatssekretärin Frau Dr. Renate Meyer den ZuhörerInnen Rede und Antwort. Renate Meyer machte deutlich, dass sie vom Gedanken eines bedingungslosen Grundeinkommens fasziniert sei, da es transparent sei und Probleme lösen würde, die man schon lange lösen will. Die Steuern sollten mit diesem Modell einfacher und gerechter werden, da das Vertrauen in den Bestand der Sicherungssysteme nicht mehr gegeben sei. Mit dem "Solidarischen Bürgergeld" würde man an das bedingungslose Grundeinkommen nahtlos anknüpfen und somit wäre für Arbeitslose der Anreiz geschaffen, wieder eine Arbeit aufzunehmen. Allerdings waren die ZuhörerInnen wie Aussagen wie "Ich kenne niemanden, der mit 600 Euro zufrieden wäre" oder "Jeder wird Arbeit haben, wenn er will" mehr als verwundert.
Im Anschluss darauf folgte eine lebhafte Podiumsdiskussion mit Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Steffen Lemme (DGB-Landesvorsitzender Thüringen), Hans-Hermann Hoffmann (Arbeitsloseninitiative Erfurt), Prof. Dr. Michael Opielka (FH Jena), PD Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Universität Frankfurt/M.) und Frau Dr. Renate Meyer (CDU). Zuerst wurde danach gefragt, ob es mit dem Bürgergeld eine Verringerung der Arbeitslosigkeit geben würde und zeitgleich die Motivation der ArbeitnehmerInnen gestärkt würde. Renate Meyer konnte diese Frage mit einem eindeutigen "Ja" beantworten. Wolfgang Strengmann-Kuhn stimmte dem zu. Für ihn gäbe es ohne Zweifel eine Motivationssteigerung für die ArbeitnehmerInnen, da somit die Arbeit eher freiwillig gemacht werden würde. Michael Opielka erwiderte, dass man die Frage, ob die Arbeitslosigkeit gesenkt werden könnte, empirisch betrachtet nicht beantworten könne, da der Arbeitsbegriff dazu weiter gefasst werden müsste.
Dazu Astrid Rothe-Beinlich: "Die Fragen die wir uns weiterhin stellen müssen sind: 'Was passiert mit der Arbeit?' und 'Welche Rahmenbedingungen gibt es?'. Und wie wird gewährleistet, dass das Bürgergeld nicht wie eine "Herdprämie" für Frauen wirkt oder diese noch stärker in den Niedriglohnsektor drängt. Schon um staatlich subventionierten Kombilohnmodellen vorzubeugen wäre deshalb dringend auch und gerade bei der Einführung des Bürgergeldes ein Mindestlohn erforderlich. Außerdem muss es darum gehen, dass die vorhandene Arbeit besser und gerechter verteilt wird. Des weiteren müsse es einen individuellen Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung geben." Hans-Hermann Hoffmann spann den Gedanken weiter, mit der Feststellung, dass es beim Fehlen eines Arbeitslosengeldes rein statistisch betrachtet auch keine Arbeitslosen mehr geben würde. "Mit 600 Euro monatlich kann man vielleicht essen, trinken, schlafen, aber mehr auch nicht. Investitionen in die Zukunft werden so nicht mehr möglich sein", beklagt Hans-Hermann Hoffman. Steffen Lemme meinte dazu, dass wir eine weitere Entsozialisierung im Freistaat nicht gebrauchen können. Das Leben sei vielfältiger, als abhängig zu sein.
Auf die Frage nach der geschlechtsspezifischen Auswirkung antwortete Astrid Rothe-Beinlich: "Es gibt 7 Eckpunkte, die dazu näher betrachtet werden müssen: 1.)Es muss einen individuellen Rechtsanspruch geben. 2.)Eine eigenständige Existenzsicherung muss es auch - und gerade - für Frauen geben - d.h. auch Schluss mit abgeleiteten Ansprüchen und der Privilegierung des Trauscheins statt der Förderung des Lebens mit Kindern. 3.)Der Ausbau staatlicher Infrastruktur, der Zugang zu Schulen und Kindertagesstätten muss selbstverständlich bleiben. 4.)Das Bürgergeld darf nicht zu einer weiteren Herdprämie werden. 5.)Der Zugang zu aktiver Arbeitsmarktpolitik muss gewährleistet sein. 6.)Die sozialstaatlichen Errungenschaften wie Krankenkassen dürfen nicht abgeschafft werden und müssen für Kinder auch in Zukunft kostenfrei bleiben, deshalb das Werben für die Bürgerversicherung als Eine für Alle 7.)Eine eigenständige armutsfeste Altersabsicherung muss gewährleistet sein
Renate Meyer merkte an, dass das "Solidarische Bürgergeld" die Frauen unabhängig vom Partner machen würde und dass das viel diskutierte Ehegattensplitting sowieso aus der Berechnung rausfallen würde. Daraufhin machte Wolfgang Strengmann-Kuhn auf die empirischen Belege aus den USA, Anfang der 70er Jahre aufmerksam. Dort diente das Grundeinkommen dazu, die Frauen unabhängiger zu machen. Für Michael Opielka führe das Bürgergeld nicht zwangsläufig zu einer Herdprämie. Die Entscheidung, zu Hause zu bleiben, hänge eindeutig von der Einstellung der Frauen ab. Frauen seien mit einem Bürgergeld emanzipierter. Steffen Lemme sieht das anders. Für ihn sollen Frauen mit einem Bürgergeld wieder zu ihren "ursprünglichen" Aufgaben zurückgeführt werden, wie z.B. zum Ehrenamt, etc.
Auf die Nachfrage einer Studentin, wie sie die monatlich anfallenden Wohn-, Lebensmittel-, Heiz- und Benzinkosten und eventuelle Studiengebühren mit "nur" 600 Euro im Monat bezahlen solle, erwiderte Renate Meyer, dass StudentInnen in den Bereich der Zusatzleistungen fallen würden. Daraufhin verliehen viele der StudentInnen ihrem Unmut Ausdruck und äußerten, dass sie im "Solidarischen Bürgergeld" nur eine "Mogelpackung" der Landesregierung sehen würden. Weiterhin stellten sie aber fest, dass die Grundeinkommensmodelle der anderen Parteien durchaus vielfältiger seien. Am positivsten wurden die Modelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewertet.
Stefanie Dolling




