Anforderungen an eine Eigenständige Existenzsicherung aus frauenpolitischer Perspektive

23.03.2007: Vortrag von Astrid Rothe-Beinlich beim Ladies Lunch Heinrich-Böll-Stiftung 23.3.07 in Berlin

  

Wer nicht weiß, welchen Hafen er/sie ansteuert, für den ist kein Wind günstig.

Einleitung/Kurzabriss zu grünen Beschlussfassungen

Vor 20 Jahren fasste die damaligen Regenbogenfraktion der europäischen Grünen einen Beschluss, dessen Eckpunkte weitestgehend mit denen übereinstimmen, die heute für ein bedingungsloses Grundeinkommen angeführt werden. Dieser Beschluss hatte die "Einführung eines garantierten Grundeinkommens bis zum Ende des 20. Jahrhunderts" zum Ziel.

Seitdem gehört die Forderung nach einem soziokulturellen Existenzminimum zum Grundrepertoire sozialpolitischer Forderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im Grundsatzprogramm unserer Partei (beschlossen 2002) ist die Einführung einer armutsfesten Grundsicherung zum grünen Schlüsselprojekt ausgerufen worden. Die damals diskutierten Zielvorstellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • soziokulturelles Existenzminimum sichern
  • eigenständige Absicherung / unabhängig von PartnerInnen
  • Abbau repressiver Überprüfungen
  • Verhinderung von Lohndumping
  • Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit des Konzepts unter Beachtung der volkswirtschaftlichen Wechselwirkungen auf das Lohn- und Preisgefüge
  • Beachtung des Stellenwerts der aktiven Arbeitsmarktförderung
  • Entbürokratisierung der Hilfesysteme

Im Bundestagswahlprogramm 2005 fand sich die Forderung nach einer armutsfesten sozialen Grundsicherung wieder.

Erklärtes Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war und sollte wieder sein, als Konzeptpartei stellvertretend für die Gesellschaft und gemeinsam mit ihr die derzeit aktuelle und zentrale Kontroverse um die Zukunft der sozialen Sicherung auszutragen und in Politik zu übersetzen.

Das heißt, mit Blick auf die anstehende BDK im November 2007 ein Modell der Eigenständigen Existenzsicherung zu entwickeln, welches den aus unserer Sicht entscheidenden Kriterien Rechnung trägt und welches zugleich visionär und umsetzbar ist.

Zum Beschluss des Bundesfrauenrates vom Oktober 2006

Der Bundesfrauenrat hat mit seinem Beschluss im Vorfeld der Kölner BDK die Debatte um Grundsicherung und Grundeinkommen ausdrücklich begrüßt und zugleich eingefordert, die Ideen im Sinne des Gender Mainstreaming immer auch auf deren geschlechtsspezifische Auswirkungen hin zu untersuchen und diese entsprechend zu beachten. Die zentrale Frage und Anforderung aus frauenpolitischer Sicht lautet deshalb, dass eine eigenständige Existenzsicherung immer im Sinne einer wirklichen Gleichstellung der Geschlechter wirken muss. Die Zukunft der sozialen Sicherung kann langfristig nur garantiert werden, wenn damit eine Verbesserung der sozialen, gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Situation von Frauen verbunden ist.

Folgende Eckpunkte gilt es aus Frauensicht (Beschluss des BFR) bei jeglicher Reform zu beachten:

1. Individueller Rechtsanspruch, unabhängig von PartnerIn und Haushaltseinkommen muss garantiert sein 2. das Modell muss die eigenständige Existenzsicherung für Frauen (auch Alterssicherung) zum Ziel haben, d.h. Schluss mit abgeleiteten Ansprüchen 3. Der Ausbau staatlicher Infrastruktur (Bildung, Betreuung…) soll Vorrang vor individuellen Transferleistungen haben 4. der Zugang zu individueller und aktiver Arbeitsmarktförderung (auch bei Modellen losgelöst von Erwerbsarbeit) muss gewährleistet sein 5. es sollen fließende Übergänge zwischen Erwerbsarbeit, Ehrenamt und bspw. Familien-/Pflegearbit ermöglicht werden 6. Modelle, die Pflege und Betreuungsarbeit zu Lasten von Frauen weiter privatisieren sind nicht geschlechtergerecht 7. Sozialstaatliche Errungenschaften, wie die gesetzliche Krankenversicherung (Ziel Ausbau zur Bürgerversicherung für ALLE) sollen erhalten und auch nicht zugunsten höherer Transferleistungen abgeschafft werden, da hier die Gefahr besteht, dass sie sich zu "Herdprämien" entwickeln, die zwar ggf. materiell absichern (wenn die Höhe stimmt), aber gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen verwehren

Keine eindeutige Positionierung des Bundesfrauenrates gab es bislang zur Frage der Bedürftigkeitsprüfung. Es wurde auch dort kontrovers diskutiert, ob die Forderung nach "Bedingungslosigkeit" bei der Auszahlung tatsächlich mit unseren Gerechtigkeitsvorstellungen übereinstimmt. Ich meine, dass an dieser Stelle keine "falschen Neiddebatten" aufgemacht werden sollten. (selbstverständlich soll m. E. auch die oft zitierte Zahnarztgattin einen Anspruch auf Eigenständige Exstenzsicherung haben …)

Was bedeutet dies für unsere Debatte im Ringen um Eigenständige Existenzsicherung?

Immer mehr Frauen sind erwerbstätig, absolut und prozentual. Gering entlohnte und minimal abgesicherte Erwerbsarbeit sind unverändert in der Regel Frauenjobs. Der Fortschritt der Beteiligung an Erwerbsarbeit wurde gewissermaßen durch die Festschreibung von Benachteiligung "erkauft". Hinzu kommen die sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die mit der Einführung von Hartz IV einhergingen. Verdeckte Armut wurde durch die mit Hartz IV einhergehenden Maßgaben offen gelegt. Armut ist aber nicht nur eine Frage der Höhe von Hartz IV. Es gibt immer mehr Menschen, die Erwerbsarbeit leisten und dennoch arm sind. Allein in Berlin erhalten ca. 65.000 Menschen ergänzend zum Lohn ALG II. Der DGB schätzt ihre Zahl auf bundesweit mehr als 900.000 Personen. Und: Armut hat in den letzten 10 Jahren deutlich zugenommen. 2004 lebten 17% der Berliner Bevölkerung unter der Armutsgrenze, das sind 589.000 Menschen. Besonders zu denken geben muss, dass sich Armut faktisch vererbt. Sind die Eltern arm, werden es die Kinder und Enkel meist auch. In Berlin wächst fast jedes dritte Kind in Armut auf - als Vergleich: in Gera, der zweitgrößten Thüringer Stadt sind es sogar 36%. Die Dunkelzimmer ist noch wesentlich höher, da nach wie vor nicht alle ihre Ansprüche tatsächlich geltend machen. 600.000 Alleinerziehende (fast durchweg Frauen) befinden sich im ALG II-Bezug. Hinzu kommt verschärfend, dass mit materieller Armut die Chancenungleichheit bspw. beim Zugang zu Bildung und Kultur einher geht, wie sämtliche Studien belegen (PISA, UNICEF-Vergleichsstudie, Studie der FES…)

Armutsbekämpfung muss mehr sein als eine materielle Existenzsicherung !

Egal um welches Existenzsicherungsmodell es geht: Armut ist weit mehr als Einkommensarmut. Und weder ein Grundeinkommen noch die Grundsicherung werden Armut per se beseitigen. Gerade aus frauenpolitischer Sicht ist deshalb für unser zu entwickelndes Konzept entscheidend, dass es zusätzlich zu einer individuellen und bedingungslosen Transferzahlung, die die soziokulturelle Existenzsicherung gewährleistet, einen weiteren Rahmen gibt, der beinhaltet:

  • ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Kinderbetreuungsnetz mit frühkindlicher Bildung und Rechtsanspruch von Anfang an - beitragsfrei
  • einen reformierten Bildungszugang und ein Bildungssystem, dass nicht länger auf Selektion, sondern tatsächlich auf Integration setzt und somit Chancen- und Zugangsgerechtigkeit für ALLE sicherstellt
  • den Zugang zu Ausbildung und Hochschule (ohne Studiengebühren)
  • den Zugang zur aktiven Arbeitsmarktförderung
  • den Zugang zu allen Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie Mobilität, Gesundheitsleistungen und das Vorhalten sozialer Infrastruktur

Was folgt aus meiner Sicht daraus:

Eigenständige Existenzsicherung, die dem Anspruch von Geschlechtergerechtigkeit genügt, muss demnach folgenden Kriterien gerecht werden:

  • die Würde eines und einer jeden sind zu achten
  • individuelle Existenzsicherung eingebettet in solidarische Modelle sozialer Absicherung (Bürgerversicherung)
  • Schluss mit abgeleiteten Ansprüchen
  • Änderungen im Steuerrecht - weg von der Privilegierung der Ehe (Ehegattensplitting, Steuerrecht)
  • Damit gleichzeitig einhergehend Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbsquote (Umverteilung von Arbeit; gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, Aufwertung klassischer Frauenberufe (Erzieherin…)
  • neue gesellschaftliche Wertschätzung von Arbeit, die nicht dem klassischen Bild der industriell geprägten Erwerbsarbeit entspricht
  • (das Spektrum nützlicher Tätigkeiten ist wesentlich größer als die heute über die Erwerbsarbeit finanzierten: bürgerschaftliches Engagement, Familienarbeit, Ehrenamt…)
  • Verbesserung der Altersabsicherung - auch und gerade angesichts des demografischen Wandels
  • Kein Arbeitszwang als Voraussetzung zum Erhalt der Finanzleistung- auch nicht im ehrenamtlichen Bereich, nur so kann ein Modell dem individuellen Freiheitsanspruch Rechnung tragen und respektiert individuelle Lebensentwürfe, d.h. bedingungslose Auszahlung an jeden und jede unabhängig von einer sog. Leistungsbereitschaft oder dem von etlichen MdBs gern zitierten Willen "der Gesellschaft etwas zurück geben zu wollen"

Zur Frage unserer Positionierung mit Blick auf Mindestlöhne - auch und gerade angesichts dieser Debatte - meine ich, dass es derzeit dringend einer Initiative für Mindestlöhne bedarf, insbesondere im Osten und für Frauen. Wenn die Eigenständige Existenzsicherung im oben beschrieben Sinne Realität wird, können wir gern erneut und kontrovers diskutieren, ob es dieser dann noch bedarf.

Und last but not least: Geschlechtergerechtigkeit bei der künftigen Existenzsicherung und in der gesamten Debatte um die Zukunft des Sozialstaates muss von allen mitgedacht und in allen zu diskutierenden Modellen und Konzepten selbstverständlich implementiert werden.

Und noch einmal Bezug nehmend auf die beim Kongress der BTF vorgetragene Forderung, es bräuchte die individuelle Bedürftigkeitsprüfung, um allen Menschen Gehör für ihre Situation zu schenken: Kern aller Freiheit ist auch die, NEIN zu sagen - und auch dies gilt es, im grünen Entwurf zu berücksichtigen.

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