Astrid Rothe-Beinlich auf der Fachkonferenz des Bistums Speyer zum Thema Schwangerschaftsspätabbrüche am 03. März 2007 in Ludwigshafen

Eingangsthesen:

1. Werdendes Leben kann nicht gegen, sondern nur mit der schwangeren Frau geschützt werden.
2. Der Schwerpunkt in dieser Frage sollte auf Beratung gelegt und die Selbstbestimmung der Frau respektiert werden.
3. Die Betroffenen brauchen keine Unterstellungen und Drohungen mit dem Strafrecht, sondern Unterstützung und Hilfe in einer extrem schwierigen Situation.

Beim Thema Spätabtreibungen handelt es sich um ein menschlich und moralisch sehr schwieriges Thema, das man differenziert betrachten und diskutieren muss. Aufgrund seiner Bedeutungsschwere darf und sollte dieses auch nicht zur Polarisierung genutzt werden.

Wir wollen alle Schwangerschaftsabbrüche vermeiden - auch die späten, da sind wir uns sicher einig - nicht einig sind wir uns über die daraus entstehenden Konsequenzen.

Es gibt aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überhaupt keinen Grund, den § 218 zu ändern. Schon jetzt ist im Strafgesetzbuch eindeutig festgelegt, dass eine absehbare Behinderung alleine kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ist. Aber wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob die bestehenden Regelungen ausreichen um Spätabtreibungen zu vermeiden.

Die CDU fordert eine gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht inklusive einer dreitägigen Bedenkzeit für schwangere Frauen in dieser Konfliktnotlage. Der Bedenkzeit stimmen wir zu (siehe auch Drucksache 15/4148, Antrag SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Psychosoziale Beratungsangebote bei Schwangerschaftsabbrüchen nach medizinischer Indikation)

Aber allein dadurch wird das Ziel, Spätabbrüche zu vermeiden, nicht erreicht. Denn das eigentliche Problem beginnt viel früher, das Problem beginnt mit einem immer früher einsetzenden Angebot der Pränataldiagnostik.

Es gilt, darüber nachzudenken, inwieweit die Ausweitung der pränataldiagnostischen Maßnahmen mit der gezielten Suche nach Fehlbildungen oder chromosonalen Auffälligkeiten (invasive Maßnahmen) Frauen / Eltern nicht mehr verunsichert als stärkt. Deshalb brauchen wir keine weitere Beratungspflicht für die Frauen, sondern wir brauchen eine Beratungspflicht - eine Aufklärungspflicht für Ärztinnen und Ärzte vor Beginn der Pränataldiagnostik, so dass Schwangere bereits vor dem Beginn einer Pränataldiagnostik über Ziele und Risiken aufgeklärt und informiert werden. Dabei müssen Frauen auch über ihr "Recht auf Nichtwissen" aufgeklärt werden.

Sicher gibt es nicht nur ärztliche Angebote, sondern auch gesellschaftliche Begehrlichkeiten nach dem perfekten und gesunden Kind. Es kann aber weder Aufgabe, Ziel noch Verantwortung von Ärzten wie Politik sein, diesen Wünschen nachzukommen.

Studien belegen, dass über 70% der vorgeburtlichen Untersuchungen in ihrer Zielrichtung selektiven Charakter haben. Und so lange in den Richtlinien zur Pränataldiagnostik der Abbruch gleichberechtigt neben einer Fortsetzung der Schwangerschaft steht, verstärkt sich der gesellschaftliche Druck auf Eltern enorm. Reaktionen wie "Heutzutage müsste es ein Kind mit Down-Syndrom eigentlich nicht mehr geben" oder "Wenn Sie sich und ihrem Kind viel Leid ersparen wollen, dann rate ich ihnen zu einem Abbruch" oder der Kommentar eines Pränatalmediziner "Haben sie sich einmal überlegt was für ein Kostenfaktor ihre Entscheidung für ihre Krankenkasse bedeutet?" zeigen doch ganz klar, dass wir uns da in einer Schieflage befinden. (Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 40 vom 6.10.2006, Annegret Braun, Spätabbrüche nach PND) Es entsteht ein Rechtfertigungsdruck für Frauen / Paare, die sich für das Austragen eines möglicherweise kranken oder behinderten Kindes entscheiden, der unweigerlich in die Nähe einer gesellschaftlichen Diskussion um "lebenswertes bzw. lebensunwertes Leben" führt.

Das System "Pränataldiagnostik" lässt für alle Beteiligten kaum noch Entscheidungsspielräume zu. Wenn Mutterschaftsrichtlinien und ärztliche Richtlinien zur Pränataldiagnostik vorgeben, wie mit Schwangeren zu verfahren ist, dann kann hier nicht mehr von Selbstbestimmung der betroffenen Frauen die Rede sein. Die Diagnostik ist zur Regel geworden, wer sie verweigert, muss das dokumentieren und unterschreiben - damit liegt das Gefühl einer Regelverletzung nahe.

Deshalb würde eine dreitägige Bedenkzeit und eine weitere Verpflichtung zur Beratung keine großen Veränderungen bringen. Aus diesem Grunde brauchen wir auch keine Änderung des § 218, sondern eine Änderung der Mutterschaftsrichtlinien, die eine Schwangerschaftsinformationsberatung vor Beginn der PND als gesetzliche Krankenleistung anbietet und eine Änderung der ärztlichen Richtlinie zur Pränataldiagnostik, die die Herausnahme des vorauseilenden Angebots eines Schwangerschaftsabbruchs beinhaltet.

Mit dem Herausnehmen des Angebots würde übrigens auch ein großer Teil der haftungsrechtlichen Folgen für ÄrztInnen wegfallen.

Der Vorrang der Erfüllung ärztlicher Richtlinien, die Orientierung an Haftungsvorschriften und an ökonomisch lukrativen Screeningprogrammen darf die medizinische Begleitung schwangerer Frauen nicht bestimmen. Im Mittelpunkt muss die individuelle Situation der schwangeren Frau stehen. Keine Frau treibt in einer solchen Situation leichtfertig ab. Da kann man Kind und Mutter auch nicht auseinander definieren. Hier muss die Medizin umdenken.

Aber über welche Größenordnungen reden wir überhaupt: die Zahl der Spätabtreibungen hat nicht zugenommen - sie ist in den letzten Jahren stetig gesunken: vom Höchststand 217 Fällen in Jahr 2003 auf 171 Fälle im Jahr 2005. Das heißt, dass Spätabbrüche extrem selten sind und 0,1% der Gesamtzahl aller Schwangerschaftsabbrüche ausmachen.

Es gibt auch keine skandalösen Zustände im Abtreibungsrecht - skandalös ist die Unterstellung, dass alle behinderten Kinder bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden. Diese unterstellt damit, dass schwangere Frauen leichtfertig und unüberlegt Abbrüche vornehmen lassen. Die Betroffenen brauchen keine Unterstellungen und Drohungen mit dem Strafrecht, sondern Unterstützung und Hilfe in einer extrem schwierigen Situation. Betroffene Frauen dürfen nicht an den Pranger gestellt werden. Sie haben eine traumatische Lebenssituation zu bewältigen und eine Entscheidung zu treffen, die keine werdende Mutter eines bereits seit über 12 Wochen ausgetragenen Kindes, auf das sie sich sehr gefreut hat, leichtfertig vornehmen wird.

Deshalb zusammengefasst unsere grüne Position:

Der § 218 muss nicht geändert werden. Pflichtberatungen halten wir nicht für zielführend, vielmehr braucht es einen Ausbau psychosozialer Netzwerke zur Begleitung und Beratung der Betroffenen.

Wir müssen dort ansetzen, bevor die schwangeren Frauen eine Pränataldiagnostik (PND) machen. Dabei gilt es, die aktuelle Praxis der PND weiterentwickeln und dazu die Mutterschaftsrichtlinien und die ärztlichen Richtlinien für PND zu verändern, damit zum einen die Ärzte tatsächlich fach- und sachkundig beraten beraten und zum anderen nicht im gleichen Atemzug zum Abbruch geraten wird, wenn eine Fehlbildung vorliegt. Die Beratung sollte besser von Externen BeraterInnen/ÄrztInnen erfolgen. Auch bei der Diagnostik sollte eine interdisziplinäre Begutachtung stattfinden.

Wir brauchen eine Beratungspflicht und Aufklärungspflicht der Ärztinnen und Ärzte gegenüber den Schwangeren.

Das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frau ist zu achten.

Die Landesregierungen und die Ärztekammer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Beratungsangebote zwischen Beratungszentren und pränataldiagnostischen Zentren entwickelt werden, um die psychosoziale Beratung der Schwangeren durchführen zu können

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