Zur Debatte im Deutschen Bundestag über Neuregelungen von Schwangerschaftsspätabbrüche
18.05.2009: von Astrid Rothe-Beinlich
Am Mittwoch hat der deutsche Bundestag über Neuregelungen im § 218 debattiert. Es standen sich zwei Gesetzentwürfe, einer von Singhammer, Griese u.a. und einer von Humme, Schewe-Gerigk u.a. gegenüber. Durchgesetzt hat sich leider wieder einmal die Ansicht, Pflichtberatung und Strafandrohung seien die richtigen Mittel im Umgang mit Spätabbrüchen.
Wir, das Präsidium des Bundesfrauenrates und die Mitglieder des Bundesvorstands haben bereits zu Beginn der Debatte deutlich gemacht, dass es uns wichtig ist, Frauen und Paaren in Konfliktsituationen wirkliche Hilfe anzubieten. Die Mitteilung einer Krankheit oder Behinderung des Embryos ist in der Regel ein Schock für die Schwangere und ihren Partner oder ihre Partnerin. Also brauchen sie in dieser Situation umfassende Hilfe und Beratung, auch außerhalb des rein medizinischen Bereichs. Soweit herrschte auch bei den beiden Gesetzentwürfen Einigkeit.
Was Frauen in dieser Situation aber nicht brauchen ist noch mehr Druck.
Für uns steht die Hilfe und Beratung der Frauen im Vordergrund und zwar bereits vor jeder pränatalen Untersuchung und nicht nur in der Situation, in der sie eine solch tiefgreifende Entscheidung treffen muss. So hätten die Betroffenen bereits im Vorfeld die Möglichkeit sich Gedanken darüber zu machen, mit welchen Untersuchungsergebnissen sie konfrontiert werden können. Und sie könnten diese Untersuchung evt. auch ganz ablehnen, denn auch das Recht auf Nichtwissen wollen wir stärken. Dass genau dieser Punkt aber im Antrag von Singhammer/Griese u.a. fehlt, ist absolut unverständlich.
Ein weiterer strittiger Punkt war die Frage über die Festlegung einer gesetzlichen Frist zwischen Befundstellung und dem Abbruch der Schwangerschaft. Auch wir halten eine Bedenkzeit für grundsätzlich sinnvoll und unterstützen, dass eine Dreitagesfrist als Regelfall mit ins Gesetz aufgenommen wird. Eine gesetzliche Festlegung auf 3 Tage erschließt sich jedoch nicht und kann in einigen Fällen auch eine besondere Härte für die betroffene Frau bedeuten
Frauen sollen selbst entscheiden können ob sie 2, 3, oder 5 Tage Bedenkzeit brauchen, oder ob sie sich mehr Zeit nehmen wollen ihre Entscheidung zu treffen.
Wir wollen, dass jede schwangere Frau darauf hingewiesen wird, dass sie in jeder Phase der Schwangerschaft einen Anspruch auf Hilfe auch außerhalb der rein medizinischen Beratung hat und dass sie ein Recht hat, Untersuchungen auch abzulehnen.
Diese Beratungen müssen flächendeckend und in hoher Qualität vorgehalten werden, nur dann können sie auch wirklich ohne Druck wahrgenommen werden.
Und nicht zuletzt: das Leben mit Kindern mit Behinderung muss durch staatliche und gesellschaftliche Unterstützung einfacher und selbstverständlicher werden. Wir begrüßen, dass dieser Antrag der Abgeordneten Humme/ Schewe-Gerigk u.a. angenommen wurde. Wir werden uns für die umfassende Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU einsetzen und deshalb werben wir in unserem Wahlprogramm beispielsweise auch für ein inklusives Bildungssystem, das allen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung gerecht wird.




