Brauchen wir ein Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Erwerbsleben?
05.01.2009: Gastbeitrag für die Braunschweiger Zeitung am 23.12.2008
Die Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft ist heute noch so aktuell wie eh und je. Trotz Verankerung im rot-grünen Koalitionsvertrag gibt es ein solches Gesetz noch heute nicht - vielmehr wurde auf freiwillige Verpflichtungserklärungen gesetzt - und dabei blieb es. Hier gingen die Ablehnung der Wirtschaft und die fehlende Lobby für tatsächliche Gleichberechtigung in der Politik wie bei den Gewerkschaften faktisch Hand in Hand.
Noch immer besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen gesetzlich garantierter und tatsächlicher Gleichstellung. - insbesondere auf dem Arbeitsmarkt. Hinzu kommt: Trotz besserer Schulabschlüsse und vielfältiger Qualifikationen erhalten Frauen in Deutschland immer noch 24 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Dies verletzt nicht nur das Prinzip ,gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit'. Frauen werden systematisch ausgegrenzt und diskriminiert. Zudem sind Frauen in Teilzeitjobs und bei geringfügiger Beschäftigung deutlich überrepräsentiert. Führungspositionen in Wirtschaft und Politik hingegen sind kaum mit Frauen besetzt.
Auch das vor zwei Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann das von uns geforderte Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft nicht ersetzen. Pferdefuß desselben ist nämlich, dass die Durchsetzung der Gleichbehandlungsgrundsätze der einzelnen Arbeitnehmerin überlassen wird. Hier wird faktisch ein strukturelles Problem privatisiert - zu Lasten der Frauen und eines Rechtsstreits, der im Zweifel eher gescheut wird.
Daher meinen wir: es ist höchste Zeit für ein effektives Gesetz und bindende Regeln. Von der durch Artikel 3 Absatz 2 GG garantierten tatsächlichen Gleichstellung im Arbeitsleben sind wir noch meilenweit entfernt. Absichtserklärungen haben wir lange genug gehört - die Zeit für echte Gleichstellung ist überfällig.




