Thüringens Grüne fordern Nichtraucherschutz ohne wenn und aber
11.12.2007: Astrid Rothe-Beinlich: Nur die Streichung des §5 aus dem Gesetzentwurf schützt
Am morgigen Mittwoch entscheidet der Thüringer Landtag über den künftigen Schutz der Nichtraucher und vor Passivrauchen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen haben auf ihrem Landesparteitag am Wochenende einstimmig einen Antrag verabschiedet, der ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen fordert.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen:
"Wir fordern alle Abgeordneten des Thüringer Landtages auf, tatsächlich im Sinne des Schutzes der Nichtraucherinnen und Nichtraucher aktiv zu werden und für die Streichung des §5 aus dem Gesetzentwurf zu stimmen. Ausnahmeregelungen führen immer zu Interpretationsspielräumen und zu Verunsicherung - letztlich zu Lasten aller Schutzbedürftigen. Die Erfolge und die hohe Akzeptanz von Regelungen ohne Ausnahme, wie in Italien oder Irland, sprechen eine deutliche Sprache. So ist allein in Irland nach Inkrafttreten des Rauchverbotes die Anzahl an Herzinfarkten, die auf Rauchen zurückzuführen waren, um 14% zurückgegangen.
Wenn es tatsächlich mehrere Räume bspw. in Gaststätten gibt und in einigen geraucht werden darf, ist zudem davon auszugehen, dass immer Rauch von einem in den anderen Raum dringt. Damit wird auch das Nichtraucherzimmer praktisch zum Passivrauchzimmer - dies kann und darf nicht das Ziel von Nichtraucherschutz sein. Hinzu kommt, dass die Angestellten im Gastgewerbe es sich faktisch nicht aussuchen können und damit in jedem Fall belastet werden. Auch im Sinne des fairen Wettbewerbs werben wir deshalb für eine Regelung ohne jegliche Ausnahme, auch und gerade im Gaststättengewerbe."
Stefanie Dolling
Referentin Landesvorstand
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
Lutherstraße 5 - 99084 Erfurt
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