BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN üben erneut scharfe Kritik an BKA-Gesetz

19.12.2008: Astrid Rothe-Beinlich: Privatsphäre und Zeugnisverweigerungsrecht bleiben auf der Strecke

Heute hat der Bundesrat den sogenannten Kompromiss zum BKA-Gesetz gebilligt.

"Die nunmehr Zustimmung der SPD ist für uns völlig unverständlich, zumal im Vermittlungsausschuss lediglich kosmetische Korrekturen am Gesetzentwurf vorgenommen wurden. Gerade mit Blick auf die Zuständigkeiten von Bund und Ländern gibt es keine substanziellen Änderungen. Auch die richterliche Zustimmung zur Onlinedurchsuchung ist in der Ausgestaltung und den Maßgaben dazu mehr als schwammig", lautet die Kritik von Grünenpolitikerin Astrid Rothe-Beinlich.

"Wenn Bundesinnenminister Schäuble nun suggeriert, das BKA-Gesetz entspräche in allen Punkten dem Grundgesetz, verschließt er bewusst die Augen in der Frage des Informantenschutzes mit Blick auf die Pressefreiheit", gibt Rothe-Beinlich zu bedenken.

"Weiterhin sind für uns weder die Onlinedurchsuchung noch die Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts tragbar. Mit dem Gesetz wird die Privatsphäre der Menschen aufs Spiel gesetzt und zudem das Zeugnisverweigerungsrecht unzulässig beschnitten", fährt die Grünenpolitikerin fort.

"Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist und bleibt dieses Gesetz ein Angriff auf die Bürgerrechte und den Rechtsstaat. Wir meinen weiterhin, dass das BKA-Gesetz unsere bewährte Sicherheitsarchitektur gefährdet und sind daher auf die bereits angekündigten Klagen gegen das Gesetz und deren Ausgang sehr gespannt", schließt Astrid Rothe-Beinlich.

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