Signal für konsequenten Nichtraucherschutz

30.07.2008: Astrid Rothe-Beinlich: Thüringer Landesregierung muss nun absolutes Rauchverbot einführen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutz erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine herbe Niederlage für den Nichtraucherschutz in Deutschland. Es ist allerdings auch ein Signal, endlich überall einen wirklichen Nichtraucherschutz umzusetzen und mit den halbherzigen Rauchverboten, wie sie auch in Thüringen bestehen, Schluss zu machen.

Das Gericht machte ausdrücklich deutlich, dass ein absolutes Rauchverbot durchaus zulässig ist. So erklärten die Richter, dass der Schutz vor dem Passivrauchen ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut ist. Das Problem sind jedoch die Ausnahmeregelungen. Denn aufgrund der bestehenden Ausnahmeregelungen in Berlin und Baden-Württemberg, erklärte das Gericht die dortigen Rauchverbote für verfassungswidrig.

Auch in Thüringen existieren solche "Hinterzimmertür"- Regelungen, die nicht nur einen wirksamen Gesundheitsschutz verhindern, sondern auch zu einer wirtschaftlichen Benachteiligung von kleinen Lokalen führt, die nicht in der Lage sind entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Die Thüringer Landesregierung muss nun endlich einen konsequenten Nichtraucherschutz umsetzen und das absolute Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Einrichtungen einführen. Das heutige Urteil des Verfassungsgerichts muss auch in Thüringen ernst genommen werden.

Das Karlsruher Urteil zeigt zudem, dass die Länder bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes gnadenlos gescheitert sind. Nun muss der Bund aktiv werden. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern daher die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzes - ohne Ausnahmeregelungen!"

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