Grüne mahnen Sensibilität der Thüringer Polizei bei rechtsextremen Übergriffen an
04.07.2008: Astrid Rothe-Beinlich: Zivilcourage anerkennen und zum Gesicht zeigen ermutigen
Schon wieder kam es zu einem rechtsextremen Zwischenfall in der südthüringischen Stadt Schleusingen, bei dem eine der rechtsextremistischen Szene zugehörige junge Frau zwei Mädchen angegriffen hat. Nur durch das beherzte Eingreifen eines jungen Mannes, konnte dieser Übergriff abgewendet werden.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen und seit Jahren aktiv gegen Rechtsextremismus:
"Wir begrüßen das couragierte Eingreifen von Enrico W. Gerade in der heutigen Zeit, in der rechtsextreme Straftaten und Übergriffe ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben, ist es umso beeindruckender, wenn Menschen handeln und nicht wegsehen. Unsere Solidarität gilt daher Enrico W., der sich umgehend gegen die rechtsextremen TäterInnen zur Wehr setzte.
Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass die PolizeibeamtInnen bei Enrico W. den Eindruck hinterlassen haben, er hätte mit seinem Verhalten eine Straftat begangen und bei wiederholtem Auftreten würden strafrechtliche Konsequenzen folgen. Derartige Aussagen suggerieren, dass es besser sei nichts zu tun. Dies kann aber nicht im Sinne unserer Demokratie und insbesondere von denjenigen sein, die auf Hilfe angewiesen sind, noch bevor die Polizei zur Stelle ist."
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deshalb von der Thüringer Polizei mehr Sensibilität im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, die den Mut aufbringen, sich Gewalttaten in den Weg zu stellen.
"Wenn die Polizei bei diesen Menschen den Eindruck vermittelt, dass man selbst der oder die Straftäter/in ist, dann ist das aus unserer Sicht fatal und kann dazu führen, dass diese in Zukunft lieber wegschauen, anstatt einzugreifen. Vielmehr sollte doch von Seiten der Polizei signalisiert werden, dass sie im Kampf gegen Rechtsextremismus und Gewalt ohne wenn und aber die Verbündeten sind, die zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gerufen werden können. Um hier den Umgang auf Augenhöhe noch zu verbessern, schlagen wir erneut eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen vor, die ermöglicht, nachzuvollziehen, mit wem man es im Zweifel zu tun hatte - sei es, um sich für die erfolgte Hilfe auch bei demjenigen bedanken zu können oder aber auch den Beamten/die Beamtin zu hinterfragen, der oder die vielleicht nicht angemessen gehandelt hat", schließt Astrid Rothe-Beinlich.




