Grüne sehen im Entwurf zum Bibliotheksgesetz eine vertane Chance
03.07.2008: Astrid Rothe-Beinlich: Die Bibliotheken im Land der Dichter und Denker haben mehr verdient!
Heute berät der Thüringer Landtag über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum "Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften -- Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG)".
"Die Idee, für Thüringen -- das Land der Dichter und Denker - ein Bibliotheksgesetz zu beschließen und das bundesweit als erstes Land, ist lobenswert. Allerdings stellt der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion eher eine vertane Chance dar, als die Möglichkeit, sich tatsächlich an die Spitze zu stellen", betont Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen.
"Dass ein Bibliotheksgesetz überfällig ist, steht gänzlich außer Frage. Dass gerade heute darüber abgestimmt wird, zum Auftakt des 97. Deutschen Bibliothekartages in Mannheim, könnte beachtlich sein. Gerade dann jedoch darf die eigentliche Intention, die solch ein Gesetz haben muss um wegweisend und praxiswirksam zu sein, nicht außen vor bleiben.
Ein Bibliotheksgesetz, das seinen Namen auch verdient, muss die gesetzliche Grundlage dafür liefern, in Zeiten kommunaler Sparmaßnahmen die Existenz der Bibliotheken zu garantieren. Das heißt -- Bibliotheken müssen zu den Pflichtaufgaben gehören -- sie sind Orte der Bildung und genau diesen Stellenwert gilt es ihnen beizumessen.
Warum die Thüringer CDU-Fraktion dies verweigert und ein von Fachleuten durchweg bemängeltes Gesetz Kraft ihrer einen Stimme Mehrheit durchdrücken will, ist nicht nachvollziehbar und zeigt eher, dass sich diese Landesregierung als absolut beratungsresistent erweist", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
"In Skandinavien z.B. sind Bibliotheken in besonderer Weise der Leseförderung verpflichtet. Somit verfügen dort alle Kommunen über Einrichtungen, die eng mit den Schulen und Kindergärten zusammenarbeiten. Gerade für die Frühkindliche Bildung ist es von großer Bedeutung, den Kindern frühzeitig Lese- und Medienkompetenz nahe zu bringen und sie vom Lesen zu begeistern. Jeder weiß: wer nicht lesen kann, ist nicht nur in der Schule Außen vor, hat kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt und kann beispielsweise auch nicht mit dem Computer umgehen", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
"Fraglich bleibt , warum die Landesregierung wieder einmal auf ,Augen zu und durch' setzt, statt von guten Beispielen zu lernen und diese nachzuahmen. Dass ein solches Vorgehen nur in eine Sachgasse führen kann, müsste allen klar sein. Zudem verscherzt sie es sich mit allen, denen die Bibliotheken wirklich am Herzen liegen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf sollte daher noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Noch ist es nicht zu spät. Deshalb fordern wir die Abgeordneten der CDU auf: zeigen Sie Größe und nehmen Sie die vorgetragenen Bedenken ernst. Stimmen Sie für eine nochmalige Verweisung der Beschlussvorlage!", schließt Astrid Rothe-Beinlich.




